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PeterRS

entfall der steuerbefreiung beim cdi ab 1.1.2001

Empfohlene Beiträge

im forum des smart-club.de habe ich gelesen das ab dem 1.1.2001 zugelassene cdi nicht mehr steuerbefreit sein werden...

 

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Habe ich auch vernommen. Liegt an der neuen EU-Richtlinie.

Smarc


Eine Frau mit Vergangenheit ist mir lieber als eine ohne Zukunft

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gute nachricht nochmals in dieser sache:

habe heute, am 28.2.01, meinen neuen new-line-cdi zugelassen !

KEINE STEUER - DEFINITIV

 


double-d.jpg

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Habe meinen CDI seit dem 21.02.01.

Heute kam der Steuerbescheid hereingegflattert.

Und siehe da, keine Kfz-Steuer: FREU !!!

Also, nicht verunsichern lassen...

Grüße von Thorsten...

LÖ-FD72 - FEIVEL !!!

 

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Hallo,

bist Du Dir wirklich sicher bis 09/2006 ???

Ich habe wie oben geschrieben meinen im Februar 2001 (neu) zugelassen. Meine Steuerbefreiung gilt nur bis zum Oktober 2005.

Schau nochmal auf Deinem Steuerbescheid nach, würde mich echt interessieren.

Gruß Thorsten

LÖ-FD72 FEIVEL !!!

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Hallo,

bei mir (Erstzulassung meines importierten Spanaiers: 02/01) ist es genau so: Steuerbefreiung bis 10/05 :-)))

steuerbefreite Grüße

Fabian

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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