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Brijan100

Suche TÜV Unterlagen für Rondell 077 Felgen

Empfohlene Beiträge

Habe mir gebrauchte Rondell Felgen Typ 077 gekauft. Der Verkäufer hatte leider keine TÜV Unterlagen.

 

Zur Eintragung werden die Unterlagen aber sicherlich benötigt.

 

Frage: Könnte mir jemand die benötigten Unterlagen mailen.

 

Wäre echt nett !!!!

 

 


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Rondell ist doch dasselbe wie Aluett, oder? Die 15er von ATU?

 

Ein Gutachten kann man bei ATU runterladen: http://www.atu.de/fbs/gutachten/57_1/SMART/alu051.pdf

 

Vielleicht ist die es ja.

 

-----------------

mfg

blackpulse

 

ICQ 341-209-294 online.gif?icq=341209294&img=21blackpulse-signatur.jpg spritmonitor.de

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von blackpulse am 21.02.2006 um 21:09 Uhr ]


mfg

blackpulse

 

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Du hast Post.

Gruß volker


Smart 42 Passion cdi Cabrio

Denn die Zeit dauert länger, als das Leben.

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Ich hätte beide da zum faxen ... ;-) wenn Du sie noch brauchst, gebe ein Zeichen und die Faxnummer..

-----------------

Gruß Stefan

 


Gruß Stefan

 

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Danke für die Hilfe

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Brijan100 am 22.02.2006 um 18:46 Uhr ]


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hallo

ich bin neu hier und habe mir auch die felgen geholt und auch leider kein gutachten dazu bekommen...

 

kann mir jemand helfen??

 

danke euch (link oben funzt nicht ) :(

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hab die felgen jetzt auch und dank deinem Link auch die ABEs =)

 

vielen vielen dank


Rechtschreibfehler? - sowas gibts nich!

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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