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Frieda

CD-Wechsler

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe gerade einen Posten Grundig MCD30 ergattert. 4 Stück mit Steuerkabel zum Preis von je 325,- DM. Einen brauche ich selber - das ist der Vorgänger vom MCD 30 nur ohne Randomplay (werwilldasschon?) mit Magazin und i. O. Bevor ich die weiterverebaye frage ich natürlich meine Family: möchte jemand einen haben? Selbstkosten, bei Abholung kein Porto.

Frieda und Dieselinchen, die hofft, dass ihre Lima für den Wexla reicht.

 

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Hallo Frieda,

brauchst Du noch einen Satz Sommerreifen 135/175 nur 4.000 km gelaufen im Tausch gegen den CD-Wechsler (ggf. mit Wertausgeich)

dann melde Dich nochmal.

smarten mai

GI-DK 41

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Ich bekunde hiermit hochoffiziell mein Interesse.

Gruß unter Trekkerfahrer :-)

Stefan


Gruß Stefan ...

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HALLO Frieda,

das trifft sich gut, bin auf der Suche nach einem Wechsler. Meld Dich doch mal, wie wir Kontakt aufnehmen können: hannesurft@aol.com, Gruß, Hanne

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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