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schaefca

11 000 Roadster sind noch nicht verkauft!

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Tach alle!

 

gefunden bei dpa:

 

"DaimlerChrysler hat die Fertigung des Smart Roadster aufgegeben und konzentriert sich jetzt auf den Nachfolger des Fortwo, der 2007 auf den Markt kommen soll. Der 43 000ste und letzte Roadster sei in Hambach (Lothringen) vom Band gerollt, teilte das Unternehmen mit. 11 000 Roadster seien noch nicht verkauft."

 

 

11 000 Stück? Laut KBA wurden im September 2005 nur 183 (!) Roadster zugelassen. Demnach könnte sich der Abverkauf ja noch gute 5 Jahre hinziehen.

 

Also mein Angebot an DC: Ihr nehmt wortlos einen unserer beiden CDIs (am besten den 90tausender) und gebt uns einen Roadster (Coupé wäre schön). Das ist allemal billiger als die Schätzchen herumstehen zu lassen. Deal:-D ?

 

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schaefca :-D


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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Waere ich DB_Chef, haette ich je einen Roadster bei groeßeren DB_Vertretungen ausgestellt:

Auf eine Buehne und mit dem Hinweis auf Sofortkauf!

(Aufpreis fuer Editionsmodell mit verlaengerter Garantie plus 1000Euro!)

Wetten, dass die Dinger weggehen wie warme Semmeln?

 

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in der Ruhe liegt die Kraft

 


plaetzchenwolf im "Exil"

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@PW

 

Hm, die stellen lieber ihren SLK auf die Bühne.

Dessen Zulassungszahlen haben sich nämlich z.B. im Vergleich zum September ´04 um 51% verschlechtert (zudem dürfte das Durchschnittsalter der Mercedes-Kundschaft etwas über dem der Roadi-Zielgruppe liegen).

 

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Am 09.11.2005 um 16:08 Uhr hat plaetzchen-wolf geschrieben:
Waere ich DB_Chef, haette ich [...]

 

Wenn du DB-Chef wärst, würdest du ICE und nicht Smart fahren. :-D

Oder sprechen wir von Daimler-Kreisler? :-P

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First there was darkness

then came the strangers

spritmonitor.de

 

 


Gruß,

Tom

 

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the sun was born, so it shall die,

so only shadows comfort me,

i know in darkness i will find you

giving up inside like me

 

 

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Der Roady wird auch noch billiger werden. Siehe Crossblade. Den gibts mittlerweile für die Hälfte. und weniger. NEU.

 

 


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Spritmonitor.de

3,8 Liter. Ich frag mich wie lang noch. :D

seit 10.6. auf 65 PS getunt.

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Am 14.03.2006 um 14:07 Uhr hat supersmart geschrieben:
Der Roady wird auch noch billiger werden. Siehe Crossblade. Den gibts mittlerweile für die Hälfte. und weniger. NEU.

 

Jau. Nur neu sind ´se juristisch gesehen nicht mehr. "Neu" darf sich übrigens der Roadster bald auch nicht mehr schimpfen, denn:

 

Wenn ein Auto die Werkshallen vor mehr als 12 Monaten verlassen hat, darf es nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, über das die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet. Nach Auffassung der Richter gilt bei einem Motorrad wie einem Pkw, dass eine längere Standzeit zu einem Wertverlust führt und das Fahrzeug daher rechtlich betrachtet nicht mehr neu sei. Ob es während der Standzeit tatsächlich zu Mängeln an dem Fahrzeug gekommen ist, werteten die Richter dagegen als unerheblich (Az.: 18 O 452/03).

 

...heißt: Ab dem 5. November 2006 ist kein Roady mehr ein Neufahrzeug... ;-)

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 14.03.2006 um 15:05 Uhr ]


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Der Roady wird auch noch billiger werden.

 

Also ein Bekannter hat sich nen 82PS-Roadster mit nen paar Extras NEU für 10.500 Euro gekauft (aber nicht im SC)...Neupreis war über 20.000 Euro...

 

Mit etwas Suchen und Glück ist sowas also schon möglich...

 

 

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Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

 

Spritmonitor.de 42 Brabus (Modell 2006)

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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Am 14.03.2006 um 15:14 Uhr hat Mirco-Smart geschrieben:
Also auch keine Neuwagengarantie mehr?! Hab ich das recht verstanden?



Also ist das mit dem Crossi genauso, oder?

 

Gute Frage. Der Crossi wird ja auf der Homepage gar nicht mehr feilgeboten. Trotzdem sagt AISA:

 

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für alle Modelle 2 Jahre. Die Garantiezeit für smart Fahrzeuge beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Bei den Modellen smart fortwo, smart roadster und smart crossblade haben Sie 6 Jahre lang eine Garantie gegen Durchrostung der Karosserie von innen nach aussen. Beim smart forfour beträgt diese Garantie sogar 12 Jahre.

 

Im Streitfall dürfte wenigstens die Gewährleistungsregelung Anwendung finden:

 

Kaufrecht und Gewährleistung

 

Kaufrecht: Die Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die mit Kaufverträgen einhergehen. Dazu zählt insbesondere auch die Gewährleistung bei Fehlern an der Kaufsache.

 

Kaufrecht und Gewährleistung

 

Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein in wesentlichen Teilen neues Kaufrecht, die über 100 Jahre alten Regeln des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurden teilweise grundlegend geändert. Die für den Verbraucher wichtigsten Neuerungen sind folgende:

 

Zwei Jahre Gewährleistung

 

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. Früher waren es grundsätzlich nur sechs Monate.

 

Aber auch nach der neuen Rechtslage stellt nicht jeder Verschleiß gleich einen Mangel dar. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Gewährleistungsrechte berufen. Ist z.B. eine Schuhsohle nach einjähriger Benutzung nicht mehr wie neu oder fällt ein Bleistift nach mehreren Wochen intensiver Notizen gänzlich dem Anspitzer zum Opfer, handelt es sich um ganz normale Abnutzung, die natürlich auch nach der neuen Rechtslage keinen Reklamationsgrund darstellt.

 

Wichtig ist die längere Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor allem, wenn ein Gerät zunächst einige Monate nicht genutzt wird. Erwerben Sie etwa wegen eines Sonderangebots einen Rasenmäher im Oktober und stellen bei der ersten Benutzung Anfang Mai des Folgejahres einen Defekt fest, wäre nach altem Recht eine Reklamation nicht mehr möglich, da mehr als sechs Monate seit Kauf vergangen sind. Nach neuem Recht kann der Verbraucher sich in einem solchen Fall sogar noch Zeit lassen, um das Gerät zu reklamieren. Wichtig ist allerdings, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Erwerb vorgelegen hat. Bei späteren Reklamationen liegt die so genannte Beweislast beim Käufer.

 

Garantie ist keine Gewährleistung

 

Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt. Etwa bei Fahrzeugen kommt es immer öfter vor, dass die Autohersteller zehn Jahre Garantie gegen Durchrostung bieten. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf hat der Kunde im Reklamationsfall theoretisch die Wahl, sich an den Händler (Gewährleistung) zu wenden oder direkt an den Hersteller im Rahmen der Garantie. Praktisch bedeutsam wird die Garantie somit erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wenn die Garantiezeit, wie häufig bei KFZ, noch weiter läuft.

 

Das neue Recht bringt jedoch nicht nur Vorteile für den Käufer: Im Gegensatz zu früher muss der Käufer jetzt zunächst die so genannte „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Neulieferung, verlangen und eine Frist hierfür setzen. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Käufer weitergehende Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend machen. Es liegt somit beim Verkäufer, durch Nachbesserung oder Neulieferung einer Auflösung des Vertrags zuvorzukommen.

 

Zum Schluss ein Hinweis, um mit einer weit verbreiteten Fehlinformation „aufzuräumen“: Beim Kauf gab und gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht! Wenn der Verkäufer einen (nicht defekten) Gegenstand nicht freiwillig zurücknimmt, wie es oft nur in Kaufhäusern oder Supermärkten der Fall ist, bleibt der Kaufvertrag bindend und es gibt keine Möglichkeit zum Rücktritt. Im Zweifel sollten Sie daher vor dem Erwerb eine spätere Umtauschmöglichkeit vereinbaren und dies auf der Quittung vermerken lassen.

 

 

 

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Soll das am Ende soviel bedeuten wie:

 

Ein Crossblade gilt nach 12 Monaten nicht mehr als Neuwagen und wird daher in der Gewährleistung auf 12 Monate reduziert?!

 

Obwohl der als EZ einen Termin 12 Monate nach Produktionsdatum hat und damit ja zum ersten mal an einen Käufer ausgeliefert wird?

 

So ein Teil wäre es doch noch. Zum Schnapperpreis nen schönes Spielzeug

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Am 14.03.2006 um 15:59 Uhr hat Mirco-Smart geschrieben:
Soll das am Ende soviel bedeuten wie:



Ein Crossblade gilt nach 12 Monaten nicht mehr als Neuwagen und wird daher in der Gewährleistung auf 12 Monate reduziert?!



Obwohl der als EZ einen Termin 12 Monate nach Produktionsdatum hat und damit ja zum ersten mal an einen Käufer ausgeliefert wird?



So ein Teil wäre es doch noch. Zum Schnapperpreis nen schönes Spielzeug

 

Kommt darauf an, was im Kleingedruckten steht. Generell heißt es auf der smart-Homepage: "Die Garantiezeit für smart Fahrzeuge beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung."

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Garantiezeit fängt mit der EZ an. Also hat man ein Problem bei einer Tageszulassung.

 

Wenn dies nicht der Fall ist, kann einem egal sein, wielage das Fzg. schon beim Händler steht.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Genau. Sam hat recht.

Hab meinen Smarti selber mit Tzl gekauft.

Bj. 3/2001. EZ 20.3.2003. Und ab diesem Tag lief auch meine Garantie. Ups, die läuft ja diesen monat ab und nix ist kaputt. Soll ich noch mal schnell was auf Garantie machen lassen? Und wenn ja, was?

 

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Smart schön vorsichtig

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von supersmart am 15.03.2006 um 11:17 Uhr ]


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3,8 Liter. Ich frag mich wie lang noch. :D

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Also würde ich keinen Crossi mehr so bekommen, oder?

Mussten die nicht alle noch schnell Ende 2004 zugelassen werden? Meine sowas mal gelesen / gehört zu haben...

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Natürlich bekommst du noch n Crossi. Wieso denn auch nicht?

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Smart schön vorsichtig

 

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Ich meinte das so, dass ich keinen nagelneuen mehr bekommen kann. Ohne Zulassung.

Soweit ich mich erinnern kann, mussten die doch wegen irgendetwas alle noch schnell Ende 2004 zugelassen werden...

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Alles Crossblades müssten mittlerweile eine Tageszulassung haben weil das irgendwas mit der Schadstoffklasse war und man Neufahrzeuge ab diesem Datum in der Schadstoffklasse nicht mehr zugelassen bekommt :)

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    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Danke Timo.

Sowas in der Art schwebte mir auch vor, dass da mal was war.

Naja. Mal sehen was der Sommer bringt ;-)

 

Vielleicht bin ich ja bald wieder Smart-Fahrer

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