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145_GTA

Farbcode zu einer Sonderlackierung???

Empfohlene Beiträge

hallo alle miteinander...

 

ich suche ganz dringent den frabcode zu einer sonderlackierung vom smart. ich wollte meinen umlackieren.

bei dem sondermodell handelt es sich um die "creme-edition" oder so ähnlich. bei der edition ist die komplette innenaustattung in beige und von außen haben die panels einen cremeton und die fahrgastzelle ist silber. ich brauche jetzt den farbcode von dem cremeton. aber der champangner ton ist es wohl nicht.

 

könnt ihr mir da weiter helfen? danke

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hallo,

 

du meinst sicher das sondermodell "creamstyle". die farbe ist champagneremix oder so... schick mal LGross eine PM oder email, der hat seinen smart in der farbe lackieren lassen. der sollte das wissen :-D

 

ach ja, herzlich willkommen im forum..

 

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alles wird gut, holzauto

 

smart-Club Schleswig-Holstein e.V. mein smart verbraucht im moment: spritmonitor.de

 


alles wird gut, holzauto

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schaust Du bei www.standox.de, da wirst du fündig.

 

Und hier gleich die

URL zum Lack.

 

 

 

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byEbyE vom MischungsMicha

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rms2.gif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MischungsMicha am 10.05.2005 um 16:38 Uhr ]


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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Achtung: Es gibt Champaign Remix Metallic mit dem Farbcode C58L, und Champagne mit dem Farbcode C88L.

 

Das C58L ist vom aktuellen Roadster (etwas heller), das C88L von der "richtigen" edition creamstyle.

 

Ich (d.h. mein sC :-D ) hätte da einen Satz BP (nagelneu) in C58L anzubieten.

 

So sieht champaign remix auf einem 42 aus:

 

creamhinten,jpg

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen: und und   Neben den weitgehend subjektiv und "kreativ" vorgenommen "Einschätzungen" sehe ich hier noch einen ganz anderen Aspekt, der bisher nicht angesprochen und/oder beachtet worden ist bzw. noch gar nicht "auf dem Schirm" war: Ich bin da nicht (ganz) vorschriften- und rechtssicher, ABER: Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch beidseitig GLEICHZEITIG aus BESTIMMTEN WINKELN jeweils zu sehen sein. Das Foto gibt dazu wenig her, es müssten dazu (Kontroll-) Messungen vorgenommen werden, ob die Vorschriftenlage hier gem. der StVZO erfüllt sein könnten oder eben nicht. Ich habe den Eindruck, daß durch die Tonne dazu zu viel verdeckt wird......   Im Zweifel mal eine technisch kompetente Prüfstelle konsultieren.....   Und bei dem Postulat der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens spielt die Tageszeit nun wirklich keine Rolle.....im Winter wird es spät hell und früh dunkel......außerdem gibt ja noch andere Witterungserscheinungen (Gewitter, Starkregen, Nebel und, und und.....).   Außerdem war doch im Eingangs-Post auch  der Aspekt der Gesetzeskonformität deutlich genannt.....   Also nicht enttäuscht sein, wenn es von der Rennleitung dann doch mal die "rote Karte"gibt.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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