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montiano

chip-tuning ja --- aber wann ???

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hai ihr tuning - erfahrenen,

ich weiß, daß hier schon das ein oder andere mal das thema schon angesprochen wurde, aber die meinungen scheinen doch etwas auseinanderzugehen.

was mich brennend interessieren würde:

abgesehen vom verlustiggehen der mcc-garantie, wann sollte ein benziner-einhorn-smart eurer meinung nach getunt werden und warum ?

warum nicht vor dem einfahren tunen und dann trotzdem vorsichtig und langsam tun ?

danke für eure antworten im voraus sheep.gif

andi

 

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Hallo,

ich habe meinem zwar (noch) kein Chiptuning verpasst, ich würde es aber erst nach Ablauf der offiziellen Garantie machen. Du ärgerst dich sonst schwarz :classic_angry: wenn vorher etwas drankommt. Oder du investierst in das Chiptuning von Brabus, da hat man ja glaube ich eine Garantie.

Vielleicht fällt dir ja aber auch nach Ablauf der Garantie auf, das du mit den handelsüblichen PS ganz gut leben kannst und sparst die Kohle für andere Spielereien :classic_wink:

MFG

Vossi

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@Vossi: O-Ton sC Esslingen: "Das BRABUS-Tuning würde ich erst nach Ende der Garantie von MCC machen, weil sonst bei jedem Kleinkram BRABUS und MCC darum streiten, wer Bezahlen soll."

Das gab mir dann zu denken...

Frank.

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Ich warte mal den Sommer ab. Soll ja von SW ein Tunig mit Garantie geben (natürlich gegen eine kleine Gebühr) aber damit kann ich dann leben.

MfG Jedi

------------------

EU-DJ 170

ICQ: 85243968

www.discosmart.de

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Auch eine Garantie von SW wird die Probleme nicht ändern, die z.B. fs oben schildert. Mal ganz abgesehen von den Problemen, die viele hier mit SW generell haben.

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ich kann nur sagen wer einmal den "Chip" gefahren hat :classic_cool: , möchte Ihn nicht mehr hergeben.

...oder gibt es hier jemanden der das Gegenteil behauptet ?

(unter "zu verkaufen" steht hier auf jedenfall nix)

Gruss

-racer

 


racer

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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