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Zims

Erko-Felgen und CDI...

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Hallo Leute...

ich hab heute das ok für meine neuen Erkofelgen auf meinem Smart-CDI vom Tüv bekommen für ....

195er Bereifung bei Erhalt der D3,3L Einstufung :classic_smile:

Im Tüv-Gutachten der Felgen steht nichts von irgend einer Einschränkung.

Also ab zum Tüv, Gutachten vorgelegt, s´Maul gehalten uuuund Bingo!

Ok vieleicht hab ich auch nur Glück gehabt, der Prüfer hatte nämlich noch nie ein Smart zur Abnahme ... er hat den Motor nicht an bekommen und fand die 135er / 175er Kombination der Serienbereifung echt witzig (wobei er leider recht hat)

Also vorher abklären was im Gutachten steht...

Breiten Gruß Stefan

[Diese Nachricht wurde von Zims am 11. April 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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Hi!

Ich würde mal sagen: Ein echter Glücksgriff ist dir gelungen mit dem "Schwachverständigen" voms TÜV!!!

Aber ist ja nix neues: Absolut selbstsicheres Auftreten, bei totaler Ahnungslosigkeit :classic_wink:

Gruss, Udo

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Hallo !

Willkommen im Club der breiten CDIs!

(CS Felgen, 195'er und 3L)

Allerdings sollte gesagt werden, wieweit das nicht doch Steuerhinterziehung ist kann wohl derzeit niemand sagen.

Ich denke das dier ganze Spaß mit 3L nicht richtig durchdacht ist. Du weißt sicherlich selber das Du jetzt 'nur' noch 3 und nichtr 3L Klasse bist.

Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, -> Mal sehen was die Zukunft bringt !

 

Gruss

Urs (US522 alais schmok), der sich hier NICHT als Moralapostel aufspielen will, sondern nur ein paar Denkanstöße gibt. Ich gab selber 195'er und 3L. Und weiß das es eigentlich nicht OK ist, damit aber leben kann.

 

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@ Udo: warum Anunglos? Der Tüv Sachverständige hat nur seinen Job gemacht. Im Gutachten der Erko Felgen steht nämlich nichts von Auflagen hinsichtlich Umschlüsselung der Schadstoffeinstufung.

Hier einen Auszug aus dem Gutachten:

4.) Verbendungsbereich

Fahrzeughersteller / Schl.Nr.: MCC Smart / 8773

Verkaufsbezeichnung: Smart

Fahrzeugtyp: MC 01

Technisches Blabla von Grössen etc... (Trifft alles auf den Smart bzw. Smart CDI zu!)

Auflagen: (Die Interessanten sinngemäß)

Vorschriftsmässiger Anbau durch KFZ-Verständigen unter Angabe des Herstellers, Typ und FG-Nr.

Bei Achse 1 und 2 müssen bei Bedarf geeignete Teile für eine ausreichende Radabdeckung montiert werden...

Zur Befestigung dürfen nur die serienmässigen Radbolzen verwendet werden.

Ich hätte im "schon geholfen" wenn er sich nicht an die schwarz auf weiß vorliegenden Vorgaben des Gutachtens gehalten hätte. (Soweitdasmöglichist!)

@Urs: Hab heute getankt mit einem Verbrauchsdruchschnitt von 3,27 l/100 km so fahre ich in der

>>> REALEXISTIERENDEN 3L KLASSE <<<

also nix mit Steuerhinterziehung. Sonnst müssten ja alle die:

* ihren Smart "scheuchen"

* Winterreifen montieren

* eine grössere Stereoanlage einbauen

* mit offenem Fenster fahren

* die Klimaanlage, Licht oder Heckscheibenheizung einschalten

* nicht in einer Garage parken (wegen der längern Warmlaufphase)

* die Übergewicht haben (geht schließlich auch auf den Spritverbrauch)

* .... wem fällt noch was lustiges ein?

Steuerhinterzieher sein :classic_smile:

Ich mach mir deshalb wirklich keine Gedanken, da die Felgen bei mir so wie es sich gehört eingetragen sind. Vieleicht ist das Speichendesign bei den Erkos besonders aerodynamisch oder wegen der "Blumenform" (Zitat von meiner Frau!!!) extra ökologisch?

sagwohersollichdaswissen...

Gruß Stefan

[Diese Nachricht wurde von Zims am 12. April 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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