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Buell

Reifenfreigabe Originelreifen 145/65 R15???

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Hallo zusammen,

 

habe mir vor kurzem einen gebrauchten Smart CDI gekauft (BJ 2002) und war nun heute beim TÜV. Dort bekam ich zu meinem erstaunen keinen, da nur 135er Reifen im KFZ Schein eingetragen sind, aber 145er drauf sind (vorn). Mein bisheriges Suchen im Netz ergab, dass original bei diesem Modell (neues Modell) 145er drauf sind, was ja auch so ist, nur halt nicht im Schein steht. Im Brief steht übrigens das Gleiche.

Nun meine Frage, hat jemand zufällig eine Freigabe für diese Größe bzw weiß wo man die her bekommt? Wollte das gern bis Montag erledigt haben.

 

(Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Buell am 02.04.2005 um 17:22 Uhr ]


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Bei Bedarf kann ich die den Auszug der Betriebserlaubnis mailen, der dann mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss.

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Viele Grüsse

Gerhard

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sollte schon da sein.

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Danke für die mail, aber ist leider nur gültig für Benziner und Conti Bereifung. Handelt sich hier aber um nen Diesel mit Bridgestone Bereifung

 

 


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sorry, da war ich zu schnell und habe nicht richtig gelesen, gibt es aber auch für den CDI, brauche nur etwas Zeit bis ich es habe.

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Gerhard

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Ich gehe vorsichtig davon aus, dass du für den cdi eine Freigabe nicht bekommst, wegen der Steuergeschichte und tralala. Du brauchst hier de facto nämlich zwei Freigaben! Eine vom Hersteller, dass du überhaupt 145er fahren darfst. Das ist jedenfalls schon 'mal verbunden mit zwingernder Verwendung einer 4J-Felge!

 

Ferner, selbst wenn du die Werksfreigabe bekämst, empfehle ich dir eine weitere von Bridgestone zu beschaffen, was jedoch dann kein Problem mehr ist. Darin sind dann u.a. die (geänderten) Reifendruckwerte etc. aufgeführt und dass die Reifenkombination 145/175 auf diesem Fahrzeug eingesetzt/montiert werden kann (wegen ESP und ABS).

 

Für den Benziner gibt's die Freigabe übrigens dort beim Smart-Club

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Danke, werde es erstmal bei Smart veruchen, wenn nicht muss ich mir halt andere Reifen besorgen

 

 


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Morgens,

 

wegen des Reifenfabrikates sollte es eigentlich keinen Ärger geben. Die Freigae für einzelne Reifenmarken in Schein/Brief sind nur noch für Motorräder relevant. In der eingetragenen Dimension (auch Geschindigkeits-/Loadindex) und E-Kennzeichnung darfst du jedes Fabrikat fahren.

 

Grüße

Jock

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Was du da schreibst ist falsch! Diese Frage und vor allem die damit verbundene Haftung wurde durch übergeordnetes EG-Recht lediglich in den Bereich der Eigenverantwortlichkeit verlagert!

 

Meine oben gemachten Ausführungen gelten umso mehr, als dass es sich bei der hier in Rede stehenden Bereifungskombination um eine Mischgrößenbereifung (zwischen VA und HA) handelt!


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Hallo Smartling,

 

über eine Anrede in Deiner Mail hätte ich mich sehr gefreut. Und das hängt nicht davon ab, wer gerade recht hat und wer nicht.

 

Was Du sagst ist korrekt - ich hatte nicht mehr gewußt, dass es auch für die Sommerreifen eine Herstellervorgabe im Schein gibt. Wer also alles 100% abgetütet haben möchte, der holt sich beim Hersteller eine Freigabe für sein Fz, Typ, Felge, Kombi HA/VA, Fahrwerk, Leistung, Bremsanlage oder was sonst noch potentiell alles verändert wurde.

 

Beste Grüße

Jock

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Hi Jock,

 

sorry wegen der mangelnden Grußformeln. Wollte Dich damit keinesfalls beleidigen, diskreditieren, herabwürdigen o.ä.!

 

Der Eintrag einer Herstellervorgabe in den Kfz-Papieren ist für das oben Gesagte nicht entscheidend, zumal solche Einträge formell (aus den bereits beschriebenen wettbewerbsrechtlichen Gründen) bei neueren Fahrzeugen (weit überwiegend!) nicht mehr enthalten sind. Nicht alle geltenden Vorschriften sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. So ist es z.B. auch verboten, ohne Weiteres ein anderes Lenkrad zu verbauen, selbst wenn dieses den gleichen Durchmesser hätte und auch das SRS passen würde. Und dies obgleich die Fz-Papiere ein bestimmtes Lenkrad gar nicht vorschreiben.

 

Und nun der Vollständigkeit halber auch noch die Abschlussgrußformel als Signatur :-D (Ich verzichte üblicherweise darauf, wenn ich sie einmalig in einem Thread zum Besten gegeben habe und die Forumssuchfunktion mir damit eventuelle neue Beiträge anzeigt. Denn Speicherplatz kostet (Goykos!) Geld 8-)) Extra für Dich nun auch noch "bereinigt" - ohne den dämlichen Strich :)

 

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hallo in die Runde,

 

um das Thema abzuschließen, nachdem mir mein SmartCenter nicht weiterhelfen konnte, besser gesagt mir dort erklärt wurde das geht nicht, habe ich mich direkt an Smart gewandt und heute Vormittag von dort eine "Eignungserklärung" bekommen. Mit dieser dann zum TÜV das Ganze eintragen lassen (46,- Euro :-x ) dann muss die Reifenkombination noch bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen werden (nochmal 10 Euro) und fertig. Die alte Kombination bleibt natürlich zusätzlich bestehen.

 

Danke an alle die mir bei dem Thema geholfen haben!

 

Wer den Schein mal brauchen sollte, einfach mir mailen.


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Hallo Buell!

 

Weil man sich ja dafür interessiert noch ein paar Fragen: :)

 

1. Sagt das Dokument denn etwas aus über die Kfz-Steuerbefreiung, insbesondere über deren Gefährdung oder Wegfall bei Montage breiterer Bereifung auf der Vorderachse? Fiele diese (bzw. der evt. verbleibende "Rest") bei Verwendung der 145er nicht weg, so wäre für mich unverständlich, warum überhaupt die 135er Kreissägen verbaut werden mussten.

 

2. Hast Du geprüft, ob da auf Deinem Smart auf der Vorderachse tatsächlich die erforderlichen (mindestens) 4 Zoll breiten Felgen montiert sind? Sonst fährst Du nämlich am Ende nochmals zur Abnahme, was unnötig zusätzliche Kosten verusachen würde!

 

3. Wie gesagt: Nicht vergessen, sich an den Reifenhersteller zu wenden. Gibt da zwar sicher auch keine Probleme, aber wie sagt der Hesse: sischär iss sichär ;-)

Kontakt zu Bridgestone: Tel.: 06172/40801 Fax.: 06172/408439 Die reagieren übrigens umgehend, wenn Du eine solche Bescheinigung anforderst.

Hier mal Beispiele, wie solche Testate vom Reifenhersteller aussehen: Bridgestone Sommerreifen

Hankook Winterreifen

 

Abschließend noch (m)eine Anmerkung zu dem betreffenden, von Dir zitierten Smart-Center: Absolut schwache Leistung!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 04.04.2005 um 17:53 Uhr ]


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Hoi Smartling,

 

alles Chlor :) Bin auch schon wieder besänftigt *g*

 

Zur Sache - logisch braucht man in D für alles und jedes eine ABE, KBA#, Festigkeit, Bestätigung des korrekten Anbaues, Sonderabnahme, Gutachten und dergleichen. Wenn ich zu meinem Händler gehe und Reifen für meinen Smart kaufe, dann erwarte ich, dass der das, ohne daß ich dazu was sagen muß, alles checkt. Wenn ich selbst z.B. bei Reifendirekt bestelle, dann muß ich mich wohl oder übel selbst kümmern. Korrekt.

 

Grüße

Jock

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Moin Smartling,

 

zu deinen Fragen/Aussagen 2+3:

Wie ich schon geschrieben habe war ich schon beim Tüv und das ging auch ohne die Freigabe von Bridgestone. Laut Bridgestone Auskunft gibt es diese Freigabe vom Reifenhersteller nicht für steuerlich begünstigte Fahrzeuge, deswegen hab ich die nicht angefordert.

 

ABER:

 

Zu deiner 1. Frage:

Smart sieht das vollkommen anders, denn zum Thema Schadstoff steht da:

"...Insbesondere die Einstufung in eine Schadstoffklasse und der Kraftstoffverbrauch bleiben aus Sicht des Fahrzeugherstellers von der Umrüstung unberührt..." was letztendlich heißt - keine andere Schadstoffklasse keine Änderung an der Steuer

 

PS: Diese Eignungserklärung von Smart ist jedoch nicht für alle Diesel Smart gültig:

"...Für Fahrzeuge des Typs MC01 ab EWG Typengenehmigungs Nr. e1*98/14D0080*07 des Herstellers..." Meiner ist Baujahr 12/2002 und hat am Ende die 14 (nur so zum Beispiel)

 

Hab die Eignungserklärung mal ins Netz gestellt: Eignungerklärung

[ Diese Nachricht wurde editiert von Buell am 05.04.2005 um 08:42 Uhr ]


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PS:

hab mir gerade die Freigabe von Bridgestone angesehen und festgestellt, dass ich noch mal zur Dekra muss. Der Prüfer ist zu blöd zum lesen oder zum Schreiben hat anstatt 145/65R15 72T 145/65R15 70T eingetragen. Zum Glück war ich noch nicht bei der Zulassungsstelle.


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Hi Buell!

Man lernt immer noch dazu! Hier z.Bsp. dass die Steuerbefreiung offenbar nicht von der Verwendung der 135er abhängig ist. Verwunderlich, dass die Smart GmbH nichts zum Reifenfabrikat erwähnt, insbesondere weil die zwischen den einzelnen Fabrikaten unterschiedlichen Rollwiderstände kein Geheimnis darstellen.

 

Aber: Was für ein unfähiger TÜV-Prüfer! :(

Es sei denn, er hätte zufällig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vorliegen gehabt. Woher will der sonst wissen, dass der Reifen-Hersteller (hier Bridgestone) bei den beiden Größen bei der Produktion nicht an die jeweils gegenläufigen Toleranzen gegangen ist?

 

Bei solchen Homologationen und Gutachten ist - neben den jedermann bekannten Bedingungen wie bspw. Reifendimension, Last- und Geschwindigkeitsindex - in erster Linie die maximale Hüllkurve Ausschlag gebend, eine Schnittgrafik, die die Größe und Form des Reifens auf der Felge anzeigt. Die Annahme, dass der Wegfall der formellen Fabrikatsbindung alle Freiheiten bringt, ist weit gefehlt. Im Gegenteil, alles wird in der Tat schwieriger - insbesondere für den Halter!

 

Warum?

Manche Reifenhersteller bauen gerne schmal, andere gerne breiter. Es kommt auch nicht selten vor, dass derselbe Hersteller eine Reifendimension schmal baut und die andere hingegen breit. Und genau da beginnt der Ärger!!! Woher kommt das? Wieso ist ein 135er Reifen nicht stets 135mm breit??

 

Also: Beim Reifenumfang lässt die ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organization) Toleranzen von +/ 3 Prozent zu. Es kann also leicht zu den erwähnten Problemen bei elektronischen Regelanlagen kommen. Ab einer Abrollumfangsänderung von -4 oder von +1 Prozent fällt überdies eine Tachoüberprüfung an.

 

Die größten Toleranzen der ETRTO verursacht die Reifenbreite. Unterschiede bis zu 4 Prozent (!) sind abweichend von der Norm möglich. Das verursacht nicht nur bei Umrüstungen Probleme, sondern schon im Ersatzgeschäft von Seriengrößen, besonders bei Breitreifen. Ein Reifen im Format 255/35 R 18 auf einer 9 x 18 Normfelge kann im Extremfall einerseits eine Betriebsbreite von 270 mm oder andererseits als Minimum auch nur 249 mm haben! Es ist also unerlässlich zu wissen, wie breit der Reifen wirklich ist.

 

Hi Jock!

Diese Frage ist also, wie beschrieben, nicht nur eine Ausgeburt von Formalismus, sondern sie hat vielmehr einen tief greifenden technischen Hintergrund! Und bei Deinen ABEs etc. haste noch den Anprallbruchversuch vergessen! Den hatte ich mal zwangsweise kennen gelernt. :-D Ich hatte mir nämlich mal erlaubt ein kleines (nein, nicht die gängige LKW-Größe, sondern wesentlich kleiner!) Michelin-Männchen an meinen PKW (seinerzeit BMW) anzubauen. Schwach beleuchtet hatte ich es obendrein auch noch. Am Kamener Kreuz hamm die von der Rennleitung es dann gesehen. :o Boahhhh, da hätt' ich doch besser 'ne Bank ausgeraubt oder sowas. Die angedrohte Sanktion wäre, glaube ich, geringer gewesen! ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.10.2007 um 23:09 Uhr ]


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Hallo zusammen,

 

da ich in letzter Zeit immer wieder mails wegen der Eignungserklärung bekomme möchte ich hier nur kurz mitteilen, dass ich diese nicht mehr habe seitdem meine Festplatte vor einem Jahr abgeraucht ist! Also bitte keine Nachfragen mehr danach, Danke!

 

Die Eignungserklärung kann man jedoch dirket von Smart bekommen, fragen hilft.


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Diese Eignungserklärung findet sich auch auf den Seiten des Smart-Club, auch für Nichtmitglieder zugänglich.

Hier auf Zubehör gehen, den ForTwo auswählen, dann in der Auswahl auf Räder gehen und hoppen.

Nun die Smart Alufelgen anklicken, die auf den Bildern zu sehen sind, im nächsten Bild wird die Eignungserklärung angeboten.

 

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Hallo,

 

bin auf der Suche nach dieser Eignungserklärung. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

 

Habe einen CDI. Habe vorne 135 und hinten 175er drauf. Da demnächst neue Reifen fällig werden und ich auch auf Serien-Alu`s umrüsten will, stellt sich für mich die Frage welche Größen ich mit einer Eignungserklärung fahren darf??

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Grüsse

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Du darfst vorne 135er und 145er fahren, die 145er müssen aber zwingend auf 4" Felgen montiert sein, 145er auf 3,5 " Felgen sind nicht zulässig!

 

Hast ne PN!

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Die Eignungserklärung suche ich auch noch :roll: , aber der Link oben mag mich nicht :cry:

 

 


Gruß Jan Spritmonitor.de

 

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Der Link is ja auch schon zwei Jahre alt, beim Smart-Club ticken die Uhren mittlerweilen anders!

 

You have PN!

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