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Tim1999

Turboschaden?

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Hi Smartis

Will mal was fragen!

Gibt es eigentlich Turboschäden nur beim Benziner? Ich kann mich nicht erinnern je mal was über Turboschäden am Diesel gehöhrt zu haben, der hatte bisher vorwiegend Qulitätsmängel am Motor(kam mir jedenfalls so vor)gehabt und Bremsbrobleme sonst doch wenig, oder??

Danke schonmal für Eure Antworten.

Grüße Tim

 

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Theoretisch müssten Diesel weniger Turboschäden haben, da die Abgastemperaturen eines Dieselmotors wesentlich kälter sind als die eines Ottomotors.

Wie das nun im Detail beim Smart aussieht, wird Dir MCC nicht erzählen :classic_wink:

Gruss Auric

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Doch doch doch, es gibt Turboschäden an Dieseln.

Meine liebe Mama hatte einen, hat sich dadurch geäußert das er Öl verloren hat, waren zumindest immer Flecken unterm kleinen, sagt sie mir.

Sie fährt einen Diesel der ersten Stunde und hat jetzt etwa 15tkm runter der Turbo war wenn mich nicht alles täuscht bei 7000 kaputt!

BIS DAHIN

AVANKI


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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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