Nun mal ganz entspannt.
Fakt ist, dass irgendwas in dieser Quelle nicht stimmt. Denn sie wiederspricht sich komplett mit der Praxis welche bei einigen Herstellern gelebt wird. Da wäre schon so macher Verbraucherschützer drauf angesprungen.
Ich gehe davon aus, dass du den Text nicht aus einer Zeitung von 2019 händisch abgeschrieben hast also verlinke doch einfach die Quelle.
Ganz davon ab können auch Quellen mit Reputation mal fehlerhaft sein....
Am Ende steht da ja auch nur das strafrechtliche Folgen drohen können.
Ich denke da geht es eher um Fälle in denen aus dem Malheur auch Gewinne erzielt wurden und diese dann Stillschweigend in Kauf genommen werden.
Das der Kunde gegenüber der Werkstatt zivilrechtliche Ansprüche hat ist glaube ich unbestritten.
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