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maikeke

der rechte Wischer wischt nicht

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hi,

hab da ein kleines problem oder ein großes, habe mein smart(limited ez1999) jetzt ca. eine woche (ich liebe ihn) und bin quasi infiziert.

so der süße hat da vorne 2 nette scheibenwischer wovon der rechte nicht mehr will :cry: tot nein nicht ganz von innen also wenn man dieses lüftungsteil abnimmt (ich habe nämlich 0 technisches verständnis daher in meinen worten) ist da so eine große lockere stange die da irgendwo befestigt werden kann (mir kam schon jemand liebes zur hilfe) jedoch nach 2 mal wischen "wieder sense", außerdem verhaken sich beide wischer andauernd.... die mögen sich nicht. was kann ich machen, er muss doch wischen. 8-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maikeke am 31.05.2004 um 14:15 Uhr ]


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Mareike :-D

 

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hi maikeke,

 

332.png

 

diese stange ist das wischegestänge, die auf

der einen seite wo sie rausspringt sicherlich

mittels einer kugel-clipsung befestigt wird

und dieser plastikeinsatz ist sicherlich

nicht in ordnung.

ob es den einzeln oder nur mit diesem gestänge gibt ??

 

wass helfen könnte wären 2 kabelbinder die

man bei eingeclipstem gestänge als sicherung

drüber macht, wäre ein versuch.

aber ich denke der weg ins SC steht da an.

 

;-) ;-)

dieter

-----------------

rms.gif

64.gif

 

 


rms2.gif

 

 

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merci mal sehen, ob meine helfer damit klar kommen... ganz schön nett und interessant hier!

smart ist echt ein lebensgefühl ... hihi

eine gute zeit

mareike :)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maikeke am 31.05.2004 um 15:57 Uhr ]


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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