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SG-SE_131

Wasser im Fußraum Cabrio

Empfohlene Beiträge

 

Hallo Eric,

das tut mir leid für dich, da du mit dem Cabrio solche Probleme hast!

Wirklich helfen kann ich dir leider nicht, aber ich möchte festhalten, daß bei mir alles staubtrocken ist und außer einer schwer schließenden Heckklappe alles perfekt ist und nichts klappert oder scheppert!!

Trotzdem viel Spaß weiterhin

 

Smarte Grüße

möma bouncingstegi.gif


 

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Nachdem schon meine Hecklappe im Cabrio nachjustiert werden mußte (die Kofferraummatte war schon bei der Auslieferung mit Wasser vollgesogen), mußte ich nun feststellen, daß auch die Teppichmatte im Beifahrerfußraum voller wasser ist. Das "Holmproblem" habe ich nicht; mir ist unerklärlich, wo das Wasser herkommt. Kann das noch vom Kofferraum stammen oder kennt einer eine andere konkrete Ursache? Ich will doch dem SC eine konkrete Ursache nennen!

Im übrigen bin ich von der Qualität der Verarbeitung bisher enttäuscht. Daimler-Standard ist das beileibe nicht; noch nicht mal VW-Standard. Bisher war ich schon 3 mal im SC, da diverse Auslieferungsmängel beseitigt werden mußten (ich habe erst 700 km auf dem Tacho!). Auf jeden Fall weiß ich jetzt, warum ich 3 Jahre Garantie habe; MCC mißbraucht die Kunden offensichtlich als Testfahrer. Auch die anderen Beiträge in diesem Forum zu Mängeln in der Konstruktion sprechen eine deutliche Sprache. Hoffentlich ist mein Cabrio vor Ablauf der Garantie "im Griff", denn ich habe keine Lust, die Unzulänglichkeiten von MCC danach auf meine Kosten beseitigen zu lassen.

Dabei macht - gerade das Cabrio - saumäßig Spaß... der einem aber durch derartige Ärgernisse immer wieder verleidet wird!

Grüße Eric

 

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Problem erkannt Problem und behoben

Frontpanel runter Spritzwand Beifahrerseite ist mit Dichtungsmasse von innen eingeklebt.

Ein sehr seltener Montagefehler lässt diese Dichtungsschnur nicht sauber abdichten.

Kein Beinbruch, muß nachgebessert werden.

Ab ins Smart Center.

Trockenlegung inclusive.

Fehler im Solution Center bekannt.

Ist wirklich nicht schlimm.

Kopf nicht hängen lassen

------------------

Das Mirzum

 


Das Mirzum

 

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Hallo Mirzum,

vielen Dank! Da ist also wirklich ein Hoffnungsschimmer für mich....

Mal sehen, ob es das dann auch war; werde Euch auf dem Laufenden halten!

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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