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Manuel

Familienzuwachs!

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Hihoooo Manuel...

 

tja, ob Du da mal so richtig liegst?!

 

*Klugscheiß-Modus on*

 

Zitat net-lexikon.de zu "Gebrauchtwagen":

 

"...Ist das Fahrzeug jünger als 12 Monate spricht man auch von Jahreswagen. Diese, bei den Käufern sehr beliebten Fahrzeuge sind bis zu 30% günstiger als Neuwagen und haben aufgrund des geringen Alters selten Mängel. "

 

Insofern ist der Begriff "Jahreswagen" auch wie oben zu verstehen und bezieht sich auf das zeitliche Alter, nicht auf irgendwelche Werksangehörige.

 

Wenn ich als Privatperson einen 11 Monate alten Audi aus Erstbesitz anbiete ist das nunmal auch ein Jahreswagen ...

 

Im Falle deiner Familie handelt es sich halt dann um einen "Jahreswagen von WA" (Werksangehörigen)....;-)

 

 

Quote:
Der Begriff "Jahreswagen" steht also eigentlich für ein gepflegtes Auto, das fast so gut wie ein Neuwagen ist, aber nur noch so viel kostet wie ein einjähriger Gebrauchtwagen.

 

... logisch kostet ein Jahreswagen nur soviel wie ein einjähriger Gebrauchtwagen (1.Besitz): der Zustand des Autos ist ja der gleiche - bloß dass das eine ein WA gefahren hat...

 

Und so günstig bekommt man als WA einen Pkw nun auch nicht - da der Differenzbetrag WA-Kaufpreis zu normalen VK-Preis versteuert werden muß...

 

*Klugscheiss-Modus off*

 

Nix für ungut, mir war langweilig...lol

 

:-D :-D :-D :-D

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Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

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STAHLRATTE

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ausserdem sind wir hier keine experten...also lasen wir das pseudefachgeschwafel...ein jahreswagen ist halt ein gebrauchter der maximal 12 monate alt ist :-D

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no-normal.gif

 

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Jep...

 

es gibt übrigens auch noch "Halb-Jahreswagen" ?!

 

hehehehehe.....

 

:) :) :) :)

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....vielleicht war's ja eine "Tageszulassung" :-? :-? :-?

 

delphin

:-D :-D :-D

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Es ist so ein lila-Ton...

 

 


Vielen Dank für das Lesen meines Beitrages. Seien Sie einfach meiner Meinung!

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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