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arbeitersamariterBUND

 

 


Viele Grüße
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Smart & Pure+ mit 40kw, Sony CD-Radio, Klima, Glasdach etc.
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es(t)land´SHAUPTSTADTISTRIGA :-D

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zu zart, zu hart, zu weich, zu reich, zu gleich, zu dick, zu dünn,

zu dumm, zu stumm, zu krumm, na und, gesund, erkannt, benannt, verbrannt,

zu klein, zu groß, zu doof, sag bloß, zu blass, zu krass, zu schwarz,

zu weiß, das war's. ich würd' aufhören, wenn aufhören heißt: es hört auf

 


da pakkse dich ann kopp

 

 

 

 

 

 

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zaunLATTE

 

 


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LATTEmacchiato

 

 


BIR N 152 und BIR N 153 42 Passion 84 PS

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tollWUT

 

 


Viele Grüße
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wutZ

 

 


Smart 42 Passion cdi Cabrio

Denn die Zeit dauert länger, als das Leben.

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leBENDFUTTER

 

 


Viele Grüße
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futterNWIELUTHERN (Aktion unserer Lippischen Kirche ;-))

 

 


online?icq=215538225&img=24 ICQ: 215538225 | SKYPE: MrDiesel79 | FON 05222 - 96 84 82 | MOBIL 0176 - 22 23 46 70

OWL SmartiesMrDiesel's SeiteMail: MrDiesel@smart-owl.de

Markus smilie.php?smile_ID=179

 

spritmonitor.de

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hernEHMEN

 

 


Viele Grüße
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lackIERUNG

 

 


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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fallBEISPIEL

 

 


Viele Grüße
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losTROMMEL

 

 


Viele Grüße
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trommelFell

 

 


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deckeNFARBE :-D

 

 


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terMINATOR

 

 


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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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