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wuzl

Reifenverschleiß

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Hallo,

normalerweise verschleißen doch die Reifen an der Antriebsachse eher und Reifentauschen ist mit dem Kleinen nicht.

Allerdings frage ich mich, ob beim smart nicht die schmalen Vorderräder mehr Abrieb haben, wenn man untersteuernd mit den 135ern durch die Kurven rutscht. Hat einer von Euch damit Erfahrung?

wuzl

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hi wuzl

ich habe selbst mit meinen 195er an der vorderachse einen höheren verschleis.

und ich eier nicht untersteuernd um die ecken(naja meistens jedenfalls).

wenn du weiter so fährst, brauchst du bald mehr geld für die reifen als für den sprit.

aber egal hauptsache fun.

und an jeder ampel undefinierbaren japanschrott vernaschen.

mfg albert

 


F-AC 2001

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....und an jeder ampel undefinierbaren japanschrott vernaschen.......

Geht´s jetzt bei den Smartfahrern auch schon so los wie bei den Knieschleifern auf 2 Rädern?

Zum Japanschrott möchte ich Dir nur sagen, dass ich noch einige 2- und 4rädrige Schrotthaufen in meinem kleinen Fuhrpark habe. Ich habe mit keinem auch nur annähernd so viel Ärger gehabt wie mit den teuren Superschlitten aus München, Ingolstadt und Zuffenhausen. Also ich wäre da etwas kleinlauter.

Gruß

Robert

 


**Smarties, davon kann man nicht genug haben**

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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