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wuzl

Preisnachlaß?

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Mich würde interessieren, ob die im SC mittlerweile beim Neukauf mit sich reden lassen, oder weiter nur mit ach und krach 3% Skonto gewähren.

Insbesondere beim Roadster würde ich gerne Eure Erfahrungen lesen...

Gruß wuzl

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Tja das räckelt sich zwischen 0 und gar nichts an Prozenten.

Wenn Du Glück hast bekommst du ein paar Fußmatten umsonst dabei.

Würde mal nachsehen wegen einem EU Fahrezeug.Die sind meist wesentlich günstiger bei gleicher Ausstattung.

Oder aber wenn du jemanden bei Daimler hast lass es über das Firmenangehörigkeitsgeschäft laufen.Hätten für unser Cabrio 17500€ bezahlen müssen und haben nur 13500€ bezahlt.

Nachteil=Wagen muß 9 Monate auf den Mitarbeiter laufen und du mußt den Freibetrag versteuern.wie hoch war der gleich? Glaube 1250€ oder so.

 

Gruß

 

Martin

 

 

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Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits.

 

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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also ich habs so gemacht. ich hab gesagt, dass ich entweder einen smart mit normaler aussstattung nehm (radio, klima und aus) oder ich nehm nen vollausgestatteten mit allen sachen (außer navi) und sie geben mir preisnachlass.

ich hab dann einen nachlass bekommen in form davon, dass ich bei gleichen restwert weniger zahlen muss pro monat (händler hat mehr subvention abgegeben), bekomm aufs ganze brabus zubehör 10% rabatt und bekam die ganzen kleinteile (spiegel, cdmagazin, getränkehalter..) umsonst.

sind also nicht all so knausrig.

 

grüße

patrick:o)


ja hab ich :)

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Die Grenze nach NL ist hier gerade eine Stunde Fahrt entfernt.

 

Wie reagieren die wohl, wenn ich das Angebot aus NL auf den Tisch lege? Ich mein dabei nichtmal, daß sie den Preis aus NL unterbieten müßten, aber etwas entgegenkommen könnten sie mir doch. Schließlich ist es für mich kein großer Unterschied, ob ich mich 45 Minuten zum nächsten SC quäle oder gleich in einer Stunde in NL bin.


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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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