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Kante78

Neues Smart Modell

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Hallo an alle Experten,

 

ich habe seit einer Woche einen neuen Smart Passion Cabrio, jedoch als EU-Neuwagen. Woran kann ich erkennen, dass mein Auto tatsächlich das neue Modell mit ESP ist? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass mein Auto das alte Modell ist. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

 

Smarte Grüsse aus dem Ruhrgebiet

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Wenn Du vorne das Chrom-emblem draufhast, ahst Du wohl ein neues Modell. Kannst aber auch mal einfach schnell um ne Kurve fahren, wenns dann blinkt und rasselt, nicht nur Gas wegnimmt, hast Du ESP. Bitte nur auf nem großen leeren Platz ausprobieren. Oder aber Du fährst zu nem Smart Center und fragst nach...

 

 


smarte diem et noctem...

 

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..... oder wenn du den Blinker nur kurz antippst, dann sollte er 3x blinken!

 

.... oder auf dem Auspuff findest du ein "EU4"-Pickerl!

 

..... oder wenn du auf dem Schlüssel keinen dritten Taster für die Verdeckfernentriegelung hast, dann ist es das alte Modell! Denn diese ist beim neuen serienmäßig und früher nur gegen Aufpreis!

 

...... oder wenn du bergauf auf der Bremse stehst - diese losläßt - und er dann für ca. 0,7 sec. nicht wegrollt, dann hast du einen neuen (Hill-holder)!

 

-----------------

 

woys.php?,C,3,WMO,520

smarte Grüße aus rot-weiß-rot

bouncingstegi.gif möma bouncingstegi.gif

 

 

 


 

moema_neu_050408.jpg

coolsmiley.php?id=2185 möma's smarte Webseite mit Anleitungen für alle 42-Baureihen als PDF zum Download --> klick !

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Quote:

Am 09.05.2003 um 15:24 Uhr hat möma geschrieben:

..... oder wenn du auf dem Schlüssel keinen dritten Taster für die Verdeckfernentriegelung hast, dann ist es das alte Modell! Denn diese ist beim neuen serienmäßig und früher nur gegen Aufpreis!

 

die verdeckfernbedienung ist schon länger serienmäßig ;-)

 

-----------------

smarte Grüsse

-Marc-

 

cabrioinnen01.jpg

einsteigen - wohlfühlen

img.cgi?fahrzeug=100696

 

www.marcluppa.com

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc am 09.05.2003 um 18:13 Uhr ]


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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Und kante...

wie siehts aus, hast du ein neues modell?

 

ich habe auch ein eu import Modell2002 bekommen. Aber ich wußte das, hab dadurch ja auch jede menge euros gespart.


img.cgi?fahrzeug=100778

 

Hoshirufus.jpg

 

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@nasenbär...

 

das logo ist kein gutes erkennungsmerkmal...auch mein 10/2001er hat das neue drauf :-D

 

bye stefan

-----------------

 

233431.gif

 

 

PLAY

 

 

img.cgi?fahrzeug=100451

 

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Hallo,

 

ich danke euch allen recht herzlich für die Tipps. Und wünsche euch allen weiterhin viel Spaß mit den Smarts.

 

 

Smarte Grüsse aus dem Ruhrgebiet

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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