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teque

heckverbreiterung?

Empfohlene Beiträge

hi

 

muß man wirklich das heckverbreitern lassen damit man 18er dran machen kann?

 

wer hat damit erfahrungen? bin völlig unwissend in dem bereich :) also seht es mir bitte nach :)

 

achso und wie siehts aus mit ner auspuffanlage mit heckblende, kann man dann nachträglich noch das heckverbreitern lassen?

 

fragen über fragen

 

ich durste nach antworten :-D

 

mfg

 

lulu :)


img.cgi?fahrzeug=100782

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Hai,

also für 18" weiß ich nicht, aber ich habe mir die 225er von Brabus auf 17" montieren lassen, und das geht nur mit Verbreiterung. (andere "Kotflügel-Panels" hinten)

Sieht aber fast aus wie normal, nur eben ein bischen breiter. auf den ersten Blick nur für den Smart-Profi zu erkennen denke ich.

 

TSchau

Stefan


___________

(________

____________) t e f a n

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ah

 

danke für den hinweis

 

ps: kann es sein das dieser beitrag eigentlich ins tuner-forum hingehört und nicht ins technik-forum? :) wenn dem so sei... sorry ;-)


img.cgi?fahrzeug=100782

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Bei brabus kommt i.d.R einfach eine (oder2) dicke Plastik- "unterlegscheiben) unter eine schraube, dann steht der Kotflügel ein bisschen weiter ab.

 

 

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@ -Markus-: bei der 195er bereifung ist das richtig, aber für die 225er variante gibt es ein breiteres heckpanel ;-)

-----------------

smarte Grüsse

-Marc-

 

cabrioinnen01.jpg

einsteigen - wohlfühlen

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www.marcluppa.com

 


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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ein Mitarbeiter vom Smart Center sagte mir auf Anfrage, dass es bald eine Verbreiterung ab SC geben soll die deutlich günstiger als die Brabus Variante sein soll. Vielleicht fragst Du da einfach mal im SC nach ob die da schon einen Liefertermin und/oder Preis haben.

 

Gruß Tim

-----------------

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OWL Smarties

 


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OWL Smarties

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Dieses Verbreiterte Heckpanel hab ich Montag erst an einem Montiert (das brabus) :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von -Markus- am 30.04.2003 um 19:07 Uhr ]

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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