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TomZ

Übergabestempel ohne Datum!!!???

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Hallo Ihr Smartianer/innen,
brauche mal Euren Rat bzw. Erfahrungswerte. Habe am 15.01.2003 einen aus Belgien durch einen Reimporteur reimportierten Smart zugelassen, für den aber schon am 14.05.2002 der deutsche KFZ-Brief erstellt wurde. Ich bin der erste Halter im Brief und glücklich darüber.
Jetzt meine Fräge: Der Übergabestempel vom SC Anderlecht (Belgien) ist im Belgischen Serviceheft drin, aber ohne Datum oder sonstige Handzeichen. Ist das ein Problem bei der Garantie? Wann beginnt die Garantie und die 12-Monatsfrist bei den Serviceintervallen?

Besten Dank an Euch für die Hilfe.
Gruß, Tom aus Augsburg (34, single (wens interessiert :)))

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Was dir da passiert ist kann ganz böse enden!!!

Da ich mich mit Fahrzeugimporten etwas auskenne behaupte ich mal das die Garantie vor dem 14.5.02 begann. Eine Garantie beginnt nämlich dann wenn das Fahrzeug das jeweilige Erstauslieferungs-Autohaus verlässt! Auch wenn kein Stempel im Serviceheft ist so gilt doch die Registrierung der Auslieferung im System des Herstellers. Am besten wendest Du dich mal an die smart gmbh, mit Hilfe der Fahrgestellnummer sollte schnell die Erstzulassung bzw. Registrierung bekannt werden.

Hoffentlich bist Du dabei nicht betrogen worden? Wenn Du noch Hilfe brauchst, kein Problem. Ich habe nämlich etwas gegen Händlerkollegen die so arbeiten :-x !

Gruß Hoffi

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Hallo Hoffi,
besten Dank erstmal für Deine Erklärung. Kann ich das mit der Fahrgestellnummer auch bei nem SC feststellen lassen?

Gruß, Tom


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Cool bleiben:

1. Anhand der Fahrgestellnummer das Herstellungsdatum ermitteln.

2. Die Garantie beginnt ab KAUFdatum, nicht ab Herstellungsdatum.

3. Im Zweifelsfall erst die (kostenlose) Verbraucherberatung vor juristischen Schritten einschalten.

--> Ich kenne allerdings die gesetzlichen Garantiebedingungen im Ausland nicht.

Grüße & trotzdem viel Spaß mit Deinem neuen Auto,

Ted


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:-D :-D :-D Nicht mal Fliegen ist schöner :-D :-D :-D


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:D :D :D Nicht mal Fliegen ist schöner :D :D :D

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Quote:

...
2. Die Garantie beginnt ab KAUFdatum, nicht ab Herstellungsdatum.
...



Richtig, und zwar ab dann, wann der Reimporteur das Auto vom Center gekauft hat. (Werksgarantie). Wenn die Kugel schon ein halbes Jahr beim Importeur herumstand, fehlt Dir die Zeit.
Du selbst hat natürlich 2 Jahre Garantie über dem Importeur, jedoch nach 6 Monaten die Beweispflicht.
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smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black
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www.ist-das-der-hammer.de
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Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Also mal so erklärt:

Die gesetzliche Gewährleistungsplicht des verkaufenden Händlers (der Reimporteur)beginnt ab Kaufdatum von dir. Gewährleistung ist keine Garantie, die meisten Kunden verwechseln das leider immer wieder.
Die Werksgarantie (2Jahre) von MCC beginnt am Tag der Übergabeinspektion im SC. Diese Inspektion wird bei jedem Hersteller in einem werkseigenem System registriert und zwar mit WANN UND AN WEN AUSGELIEFERT!!!
Jeder Hersteller verlangt irgendwann mal einen Zulassungsnachweis, meist bei Auslieferung aus dem Autohaus. Die meisten Reimporte werden mit landeseigenen Zollkennzeichen (so ist es auf jeden Fall in BeNeLux und DK) nach Deutschland geliefert, diese Zollkenzeichen gelten als Erstzulassung. Damit auch als Garantiebeginn, also Achtung!!!
Jedes SC sollte das aber nachprüfen können, sonst einfach eine mail an die smart gmbh unter Angabe der Fahrgestellnummer.

Ich habe einen "deutschen" Smart. EZ am 2.5.02, aber Übergabeinspektion am 11.4.02. Auf meine Nachfrage wegen Inspektion sagte man mir sofort, das ich im April kommen muß (bis zum jeweiligem 11.4.) und da auch die Garantie begann. Da war ich auch etwas sauer :-x !

Gruß Hoffi

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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