werner s Geschrieben am vor 14 Stunden Moin, ich konnte auf die Schnelle nichts finden. Der Dekra-Mann bemängelte, daß die auf der VA montierten Reifen nicht in den Papieren stehen. Gibt es für 145/65R15 irgendwelche Freigaben ? Wenn ja, wo kann ich die finden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 14 Stunden (bearbeitet) Am 30.1.2026 um 15:18 schrieb werner s: Ja, sehr konstruiert, Das klingt mir aber auch sehr konstruiert! 😉 Mal wieder einen selten dämlichen DEKRA Prüfer gefunden. Mit dem wirste noch Deinen Spaß haben! 🙂 Ich würde eine 175/195 Kombination drauf packen und mit dem entsprechenden Gutachten bei dem vorstellig werden! 😇 Dann kannste jemand hyperventilieren sehen! 😄 bearbeitet vor 14 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am vor 14 Stunden Nee, ist ein Smart aus der Verwandtschaft, da will ich keinen Aufriss machen. Zur Not schmeiß ich 2 Trennscheiben rauf die hier noch rumliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 12 Stunden Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Frage: vor 2 Stunden schrieb werner s: Gibt es für 145/65R15 irgendwelche Freigaben ? Wenn ja, wo kann ich die finden ? In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden. Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma). Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen. Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel). Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen: Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge. Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 12 Stunden (bearbeitet) vor 40 Minuten schrieb hedwig: Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. Genau so ist es wegen der damaligen Steuerbefreiung für die cdis als 3 Liter Fahrzeuge! Das war der einzige Grund für diese Einschränkung bei den cdis. Diese ist allerdings schon längst ausgelaufen und aus technischer Hinsicht gibt es ohnehin keine Begründung! Aber was interessiert das einen engagierten Prüfer, der nur seine Korinthen kennt, die er von sich geben will! 🙄 Bisher ist es mir jedoch in allen mir bekannten Fällen gelungen, mit den entsprechenden Papieren und einer guten und schlüssigen Argumentation den Prüfer zu überzeugen, die 145er vorne auch bei älteren Baujahren abzunehmen. 😉 Voraussetzung dafür ist allerdings, daß diese 145er Reifen auf 4 Zoll Felgen montiert sind. Die sind auch in den Papieren entsprechend so beschrieben. Manche lassen die ja auf die 3,5 Zoll Felgen aufziehen, das ist nicht zulässig! bearbeitet vor 11 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 11 Stunden Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: vor 26 Minuten schrieb Ahnungslos: Bisher ist es mir jedoch in allen mir bekannten Fällen gelungen, mit den entsprechenden Papieren und einer guten und schlüssigen Argumentation den Prüfer zu überzeugen, die 145er vorne auch bei älteren Baujahren abzunehmen. Da die beiden 450er cdi (Modelljahre 2005 und 2006) hier als Jahreswagen angeschafft wurden, kann ich bezeugen, daß diese mit 145/65 R 15 Sommerreifen des Herstellers Bridgestone auf 4,0-Zoll- Felgen serienmäßig ausgeliefert wurden...(die oben genannte Winter-Bereifung 135/70 R 15 auf 3,5-Zoll-Stahlfelge war mir seeehr preiswert gebraucht "zugelaufen"). Der "pingelige" Prüfberechtigte konnte aber auch in seinen Unterlagen nachvollziehen, daß die "rückwirkend-kompatible" ältere Bereifung (135/70 R 15) auf 3,5 -Zoll-Felgen zulässig ist (jedenfalls auf den Modelljahren 2005 unde 2006). Rein technisch dürfte das auch umgekehrt funktionieren (die Fahrwerke dürften doch weitgehend identisch sein). Aber ob das zulässig ist ? Ob das im Ermessenspielraum des Prüfberechtigten liegt oder auch wieder geprüft und "eingetragen" werden muß ? Keine Ahnung. (Es gibt ja genügend Beispiele in der überbordenden Bürokratie, die mit normalem Menschenverstand nur schwer oder nicht nachvollziehbar sind). mit freundliche Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 9 Stunden (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb hedwig: Ob das im Ermessenspielraum des Prüfberechtigten liegt oder auch wieder geprüft und "eingetragen" werden muß ? Keine Ahnung. Ich meinte auch nicht den Ermessensspielraum des Prüfers, sondern eine offizielle Eintragung der 145er Reifendimensionen auf 4 Zoll Felgen in die Papiere! 🙂 Eine solche Abnahme und Eintragung sollte aufgrund der vorliegenden Fakten eigentlich kein Problem darstellen. Wenn er ein Problem mit dem 3 Liter Status hätte, dann könnte er den auch gleich austragen, der ist seit dem Auslaufen der Steuerbefreiung ohnehin nur noch Makulatur und die Austragung hat keine negativen Auswirkungen. Bei noch breiteren Reifen und Felgen steht dieses sogar im Gutachten als Punkt mit drin! 😉 Und wie schon geschrieben, wenn er mit den 145ern schon ein Problem hätte, dann würde ich mit richtig fetten Schluffen aufkreuzen, z. B. 195ern rundum mit dem dazugehörigen Gutachten, daß ihm gar nix anderes übrig bleiben würde, die zähneknirschend einzutragen! 😄 Und wenn er dies verweigern würde, wäre mein nächster Gang zu einer anderen Prüfstelle, um dann zur nächsten HU wieder genüsslich mit der Eintragung bei ihm aufzukreuzen! 😇 bearbeitet vor 9 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen