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Undefinierbare Stecker Smart 451

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Guten Abend, habe da mal eine Frage! Ich habe da im Frontbereich unter der Service Klappe und da unter dem Wischwasserbehälter zwei nicht angeschlossene Stecker entdeckt! Ich hatte da mal nachgeschaut weil wenn ich meine Klimaanlage einschalte, der Lüfter am Kühler nicht startet wie es eigentlich sein sollte! Desweiteren habe ich eine Fehlermeldung B1002 Steuergerät N23! Habe mal zur Ansicht ein Bild mit eingestellt. 
Fahre einen Smart 451 Cabrio von 2010.

Währe da für jede Hilfe sehr Dankbar! Vor allem interessiert mich wofür die Stecker sind!

IMG_6261.jpeg

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Stecker für Servolenkungsvorrüstung. Hat mit deinem Problem nichts zu tun. 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb igelcom:

Desweiteren habe ich eine Fehlermeldung B1002 Steuergerät N23! 

 

Das Steuergerät N23 scheint auf jeden Fall das der Temperaturregelung im Armaturenbrett zu sein, von daher ist das schon plausibel, daß dies mit dem Problem zusammen hängt!

Siehe auch diesen Beitrag!

2010 war ja gerade die Modellpflege auf das neue Armaturenbrett, bei dem man schlechter an dieses ran kommt.

Hat Deiner eckige oder runde Lüftungsdüsen rechts und links? 

 

In diesem Video ist das Rankommen mit der alten Ausführung des Armaturenbretts beschrieben.

Bei der neuen Ausführung nach Modellpflege ist es ungleich problematischer, weil dazu das Armaturenbrett ausgebaut werden muss. 🥺

bearbeitet von Ahnungslos

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Vielen Dank für Eure Unterstützung, das hat mir erstmal sehr geholfen! Habe übrigens noch die eckigen Lüftungsauslässe, da werde ich mich mal an das Video halten und es austauschen!

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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