Es handelt sich bei den Papieren fĂŒr die Carlsson Felgen ĂŒbrigens nicht um eine ABE, sondern um ein Teilegutachten, mit dem eine Abnahme der Teile bei einer PrĂŒforganisation erforderlich ist! Das steht in dem Teilegutachten auch explizit so drin!
Und wenn eine Abnahme stattgefunden hat, dann erhĂ€lt man eine Abnahmebescheinigung, mit der man dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann, alternativ dazu muss eben die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitgefĂŒhrt werden, um sie bei Kontrollen oder beim TĂV vorweisen zu können!
Das Teilegutachten ist nach einer erfolgten Abnahme an diesem Fahrzeug nicht mehr erforderlich! đ
NatĂŒrlich kann man es trotzdem noch brauchen wenn man die Felgen z.B. verkaufen will! đ
Das ist mit einem Teilegutachten erfahrungsgemÀà leichter als ohne!
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