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staproezler

Verdeck schließt nicht mehr ganz

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Hallo.

Ich habe mir ein smart 450 Cabrio BJ 2000 gekauft.

Seit kurzem schließt das Verdeck nicht mehr ganz. Es fehlen 2cm zum verriegeln.

Kann mir jemand sagen was das ist und was man da machen kann.

Danke im voraus für eure Hilfe 

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Hallole und willkommen im Forum! 🙂

Aus welcher Gegend der Republik kommst Du denn, um Dir evtl. Empfehlungen geben zu können.

Selbst dran rum schrauben verzeiht das Verdeck manchmal nicht und ganz so trivial ist es auch nicht.

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Hast du schonmal probiert mit deiner Hand nachzuhelfen, indem du einfach die letzten paar Zentimeter mit der Hand in Richtung Windschutzscheibe drückst.

Muß ich bei meinem auch immer machen sonst kommt kein "klack". Das Klack bedeutet, daß das Verdeck vorne verriegelt ist.

bearbeitet von Ralf_47

Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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vor 11 Minuten schrieb Ralf_47:

Hast du schonmal probiert mit deiner Hand nachzuhelfen, indem du einfach die letzten paar Zentimeter mit der Hand in Richtung Windschutzscheibe drückst.

Muß ich bei meinem auch immer machen sonst kommt kein "klack". Das Klack bedeutet, daß das Verdeck vorne verriegelt ist.

Hab ich versucht ohne Erfolg 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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