BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni eine Regelung für organisierte Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Staats- und Landesstraßen beschlossen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen. Die Maßnahme betrifft Straßen in geschützten Gebieten sowie Gebiete über 1600 Metern Meereshöhe. Dort sind organisierte Motorsportveranstaltungen künftig nicht mehr zulässig. Der Individualverkehr wird nicht eingeschränkt.
Die Regelung umfasst nicht nur Motorsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, sondern sämtliche organisierten Motorsportveranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, unabhängig von der Art der eingesetzten Fahrzeuge – ob Auto, Motorrad oder Traktor – und unabhängig vom jeweiligen Antriebssystem.
Zum Glück ist unsere SmartChallenge keine organisierte Motorsportveranstaltung, sondern eine unorganisierte, rein private Ausfahrt ganz ohne Unterhaltungscharakter! 😉
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