Es können jederzeit überall Autos quer zur Fahrtrichtung rumstehen. Z.B. gegenüber Einmündungen, oder wenn die Stellplätze quer zur Straße sind, wie ja meistens. Damit wird sich wohl niemand herausreden können.
Tatsache ist allerdings, daß formell das Querparken verboten ist. Oft wird aber beim Smart 450 ein Auge zugedrückt.
Die Begründung für das Querparken ist ja, daß ein Smart 450 nicht länger ist, als die breitesten in Deutschland regulär zugelassenen Kraftfahrzeuge breit sind, nämlich 250 cm. Somit gibt es kein Argument daß ein Smart 450 zu weit aus dem Parkstreifen herausstehen könnte. Dies gilt aber NUR für den Smart 450. Für den 451 ist das Querparken sowieso immer verboten, weil er länger als 250cm ist. Es gibt jetzt aber auch asi.... 451-Fahrer, die trotzdem querparken, und damit den Unmut von Obrigkeit und Allgemeinheit auf die gesamte Smart Community ziehen. Die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit unterscheiden dann natürlich nicht nach 450 oder 451. Kollateralschaden, Pech gehabt.
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