Das passiert doch aber nur, wenn Du nach einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt abrechnen will und nicht auf Gutachtenbasis. Wo soll denn da, bei der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert, eine Mehrwertsteuer abgezogen werden? Habe ich noch nie erlebt und in Anbetracht der beiden letzten wirtschaftlichen Totalschäden meines gelben innerhalb von sechs Monaten 07/2024 zbd 01/2025) sind meine Erinnerungen sehr frisch.
Gruß
Salzfisch
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