Moin,
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Dazu gilt Folgendes zu beachten âïžđ
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Wo bitte siehst du die Schuld der Smartfahrerin, laut Beschreibung stand der Smart schon und der Roller ist in den stehenden Smart eingeschlagen. Zudem fuhr der Roller  unbeleuchtet und konnte eben nicht rechtzeitig stehenbleiben oder ausweichen - beides auch eine Folge des unbeleuchteten Fahrens - so dass obige Aussage,  bzgl. reagieren, auf den Roller und nicht auf den Smart zutrifft.
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Ich wĂŒrde das ĂŒber einen Rechtsanwalt klĂ€ren lassen - fĂŒr eine Teilschuld sehe ich bei diesem Erkenntnisstand (Unfallhergang, Beweisbarkeit ?) erst einmal keinen Grund. Wenn sie z.B. abgebogen ist und ihm die Vorfahrt genommen hat sieht es schon anders aus.
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GruĂ
Marc
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