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Friedolin

Kupplung einstellbar?

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Hallo,

bei den Schaltvorgängen dauert es immer recht lange, bis die Kupplung wieder packt. So als würd man mit manuellem Getriebe das Kupplungspedal langsam kommen lassen und dabei viel gas geben. Das SC meint, man könnte nur an dem Schaltmotor das Gestänge justieren. Kann man nicht einstellen, daß die Kupplung schneller packt?
Vielen Dank und Gruß an Alle

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Hey Fridolin,

Mir haben die im SC gesagt das die die Kupplung über ihren Computer neu anlernen können.Ich habe auch mal irgendwo gelesen,das man nur die Batterie eine halbe Stunde abklemmen muß damit sich der Speicher lehrt.Ob es stimmt weiß ich aber net.

Mfg

Kugler
-----------------
---Du bist vielleicht schneller als ich,aber ich bin vor Dir!!!---


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Nein die kupplung selbst ist nicht einstellbar. Dein SC kann nur den Schaltmotor einstellen. Soweit ich weiß bieten diverse Firmen auch eine Schaltzeitverkürzung an. Da wieß ich aber nichts genaues.

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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