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smartweiss

Smart 450 Kotflügel -- passt Cabrio an Coupe?

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Hallo,
bin wieder erstaunt, gerade Namen von Foristen der ersten Stunde zu lesen. Habe schon viel Unterstützung erhalten.

Aktuell sind bei meinem Smart 450, Bj. '99, lite white beide Kotflügel links (vorn und hinten) durch Parkrempler demoliert. Ich vermute, inzwischen sind sämtliche Weichmacher heraus, da brechen sie schneller. Die sind gebraucht schwer zu kekommen, zumal mit Versandmöglichkeit. 
Meine Frage wäre, passt der eines Cabrio hinten auch beim Coupe? Vermute mal nicht.

Alternativ wäre noch Kotflügel die als Ersatzteil neu angeboten werden. Sind wohl fast immer schwarz. Hat jemanden von euch Erfahrung mit solchen, was Passgenauigkeit angeht.

Danke euch auch diese Mal für Unterstützung.

 

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Die passen nicht!

Auf dieser Seite  sind die Unterschiede genau beschrieben und zu sehen!

Durch die anderen Rückleuchten des Cabrios sehen die Kotflügel an der Stelle komplett anders aus!

 

Das vordere und das hintere Mittelteil sind die einzigen Panelteile, die kompatibel sind.

Alle anderen sind unterschiedlich!

bearbeitet von Ahnungslos

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Danke Ahnungslos für Deine schnelle Antwort.
Jetzt bin ich nicht mehr ahnungslos. Mit bisschen selber Nachdenken hätte ich wenigstens auf die Rückleuchten kommen können.


Vielleicht erhalte ich noch einen Hinweis auf, ich nenne sie mal, NoName Kotflügel.

 

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vor 22 Minuten schrieb smartweiss:

Alternativ wäre noch Kotflügel die als Ersatzteil neu angeboten werden. Sind wohl fast immer schwarz. 

 

Hierbei muß unterschieden werden, ob es sich dabei um schwarze, fertige Kotflügel im Farbton Jack Black handelt oder solche, die im Rohzustand sind und noch lackiert werden müssen. Das ist ein großer Unterschied!

Da die Panels für den Smart neu nicht mehr in der fertigen Farbe lieferbar sind, gibt es nur noch schwarze Rohlinge.

Die muß man aber noch lackieren lassen.

 

Ich glaube, bei lite White handelt es sich um eine Farbe, die einer gewissen Veränderung durch Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüsse unterliegt.

Wenn Du solch rohe, unlackierte Kotflügel kaufst und mit dem Farbcode EA2 bzw. C04L lackieren lässt, siehe diese Seite, dann dürften sich trotzdem mehr oder weniger Unterschiede zu den anderen Panels ergeben, befürchte ich.

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d a n k e Dir.
Sofern nichts außer der Optik dagegen spricht, würde ich wahrscheinlich diese Ersatzteilkotflügel (siehe Link) aus Kostengründen lassen wie sie sind. Das Foto ist überhaupt nicht aussagekräftig:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/smart-fortwo-450-kotfluegel-vorne-rechts-98-02-/1253716125-223-1975
 

Ansonsten:
Mein Smart hat zwar einen Fismatec Austauschmotor (30.000 km), allerdings rechts unterhalb der Beifahrertür eine große Beule im Schweller (notdürftig rostgeschütz), rostet zusätzlich vorne an den Schwellern unterhalb der Kunsstoffplanken (daher unsichtbar) sowie gibt es Rostpickel vorn am unteren Scheibenrahmen rechts (unterhalb des Lack). 
Das wird wohl leider kein Oldtimer mehr.
Bis auf große Probleme bei der Hauptuntersuchung die Abgaswerte zu erfüllen ist er technisch (fast) ok. Sofern das Zischen (Turbozischen) ab 2.800 Drehzahl kein Schaden ist. Finde zu Zeit niemanden der mal "reinhört". Hoffentlich nur ein Schlauch undicht, verbaut ist ein guter gebrauchter Turbolader. Motorleistung ist ok.

Fühle mich gerade wie beim Arzt, kommt schnell eines zum Anderen.

Vielleicht sollte ich ein Extrathema eröffnen .--  "was tun", weiterfahren oder einen guten gebrauchten 450 oder wahrscheinlicher 451 --

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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