Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Bevor es so weit kommen sollte: Ich rate mal dazu, einen Blick in das hiesige Strafgesetzbuch (StGB) zu werfen, genauer den § 90a StGB.
Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung ist derartiges Verhalten (vorsätzliches Erbrechen auf Nationalflagge) auch bei uns im Lande strafbar.
(Daß die Obrigkeit und dessen Organe davon hier so gut wie keinen Gebrauch machen, ändert wohl nichts daran).
Sollte das geschilderte Verhalten "fahrlässig/krankheitsbedingt" geschehen, wünsche ich "Gute Besserung bzw. baldige Genesung".
Und auf die Bemerkung:
Nach m.M. sind "gesunder Menschenverstand" und "Obrigkeitsnormen" oft völlig unterschiedliche Dinge.....
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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