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W-Technik

Jahresabschluss 2018 / 2019

Empfohlene Beiträge

Wünsche ALLEN im Forum einen guten Rutsch

in das Jahr 2019!!!

 

Ebenso eine tollen + schönen Sylvesterabend 18/19 mit einem geeigneten Feuerwerk (wenn nicht auch nicht tragisch ;-) )

 

Verfeuere heute abend das nicht genutzte restliche Feinstaubpotential von 2018 :-D

und lasse es den Nachbarn gut gehen ...

 

Störe weder die Nachbarn noch irgendwelche Haustiere (?), da weit und breit keiner anwesend ist! Ja solche Plätze gibt es noch in deisem Land.

 

Also feiert schön und putzt euere Smarties noch in 2018 und versteckt sie in eurern Garagen. Meiner wurde innen + aussen für

den kommenden Winter fertig gemacht.

 

Brennende Grüße aus dem Osten der Republik

und stellt keinen Unfug an ... :o


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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Danke, den Worten schließe ich mich gerne an.

Gesundheit und viele freudige Kilometer ohne Zwischenfälle

 


Gruß Ernst

DSC04795

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Frohes neues Jahr und alles Gute für 2019 allen Smarties!

 

 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ja, wünsche ein splitterfreies und gesundes Jahr und immer genug Hartgeld für die Waschbox in der Tasche! :)

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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