Ohmann man kann aber auch wirklich alles schlecht reden oder, Fakt ist auch wenn die Tonne mit einem Gurt befestigt ist ist diese nun fest mit dem Fahrzeug verbunden ergo auch das Kennzeichen , ja es müsste beleuchtet sein das ist korrekt da aber die Fahrt nicht in der Nacht statt gefunden hat ist dies mit einem dududu wohl abgegolden.
Dad mit dem Griff in der Tür stellt kein problem dar und geht nun zum 3 ten mal so auch zum TÜV bis jetzt keinerlei Beanstandung deswegen.
Fie definiton Festmitdem Fahrzeug verbunden ist nicht klar definiert yelbstein Klebeband wäre eine Feste Verbindung.
Und ich habe mich extra nochmals schlau gemacht der Gesetzgeber schreibt vor das dass Kennzeichen fest verbunden sein muss, wie aber fest definiert wird steht nicht drin. Also war meine Vorgehensweise soweit korrekt bis auf die Beleuchtung, und da reden wir von ermessens Spielraum der Kontrollorgane das kann gut gehen das kann aber auch schief gehen.
Aber da hab ich mir etwas überlegt einfach eine 12v Steckdose im Kofferraum anzubringen da kan.ich eine Kennzeichenbeleuchtung einstecken problem gelöst.
Somit ist der Stauraum des Smarts eigentlich bis auf die rechtlichen Höchstmaße als 4 Meter Höhe und nach hinten 1 Meter hinter der Beleuchtung begrenzt ist.
denke das ist genug Stauraum sofern man die Lafung passend sichern kann.
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