Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
PhilBerlin

Felgen eintragen-> Bei der Zulassungsstelle?

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

mein Smart ist reif, er soll neue Schlappen von Atu bekommen (195/45). Ein Teilegutachten ist ja bei den Felgen dabei. Und der TÜV soll die Dinger eintragen. Meine Frage: Wo trägt der TÜV-Mensch das ein? In den Fahrzeugbrief? Muss ich mit dem Brief dann zur Zulassungsstelle und mir einen neuen Fahrzeugschein ausdrucken lassen? Oder kriege ich vom TÜV-Onkel nur einen Wisch, den ich dann immer bei mir tragen muss?

:roll: :roll: :roll: :roll:


Bye
Phil

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Yup, so ist das. Eine Mitteilung über die Eintragung geht an die Zulassungsstelle und die haben das dann im Computer.

Wirklich "eingetragen" wird dann erst, wenn die zulassungsstelle mal wieder mit deinem Auto zu tun hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Phil,

Du montierst die Reifen, fährst zum TÜV (oder DEKRA etc.). Dort nimmt der Techniker die Sache ab und stellt Dir einen Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO (Bestätigung über den Ordnungsgemäßen Anbau) aus. Sofern dabei kein Umschlüsselung stattfindet (z.B. Wegfall der 3L-Einstufung) muss die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, kann aber. Ob die Ändrung Pflicht ist, steht im Nachweis. Für Änderungen der Fahrzeugpapiere ist die Zulassungsstelle zuständig.
Sofern Du die freiwillige Änderungen nicht in die Fahrzeugpapiere übernehmen lässt, muss Du aber den Änderungsnachweis mit deinem Fahrezeugschein mitführen.

-----------------
Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Phil,

ich hab das Teil auch, nennt sich "Anbaugenehmigung".
Das schöne ist, dass Du das gar nicht unbedingt beim TÜV oder Dekra machen lassen musst, können oft auch "alte KFZ-Meister". Die sind stressfreuer als diese dipl.Ing beim TÜV....

Ich fahre 195/50 R15 und es gab keine Probleme bei der Abnahme :-D


[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMatter am 25.07.2002 um 20:36 Uhr ]


......................................................................

"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

banner_0711.gif

......................................................................

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Das funktioniert allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die da wären: - Die 8 cent/KWh kannst du nur rechnen, wenn du den Strom überschüssig hast, ihn also tatsächlich einspeisen würdest. Wenn du den Strom auch im Haushalt verbrauchen könntest, ggf. mit einem Speicher unterstützt, dann mußt du den Preis rechnen, den du sonst an das EVU zahlst, also z.B. 25 cent/KWh. - Es funktioniert nur dann, wenn deine PV Anlage tatsächlich genug Strom liefert für deinen BEV Bedarf. Im Sommer wahrscheinlich ja, wenn du aber im Winter 100 Km/Tag fährst (wie ich), dann wirds vermutlich knapp. - Es funzt nur dann, wenn dein BEV bei Tag und Sonne tatsächlich an der PV Anlage parkt. Wenn dein BEV tagsüber aber grundsätzlich unterwegs ist (wie bei mir) und nur nachts an der PV Anlage parkt, wirds schwierig. Dann müßtest du zwischenspeichern, was die Verluste erhöht. Oder 2 BEVs abwechselnd laden und fahren.
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.978
    • Beiträge insgesamt
      1.611.989
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.