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3xtrava9anz

Verkaufe Smart ForTwo 2004 mit Motorschaden

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Darf man fragen, warum du den Kleinen nicht reparierst?

 

 

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Ok, ein Familienauto als einziges Fahrzeug vor der Tür ist der smart nicht. :(

Aber denke nicht, dass irgendwer die Investitionen anrechnet, der einfach nur fährt. Da musst du einen Schrauber finden.

Viel Glück!

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"Darf man fragen, warum du den Kleinen nicht reparierst?"

 

"Habe erst vor 4 Monaten 1000 Euro für diverse Instandsetzungen investiert."

 

Seltsame Begründung dafür, ein Auto abzustoßen. Liest und hört man aber öfter. "Jetzt ist alles komplett durchrepariert, jetzt hab ich die Schnauze voll, jetzt kommt er zum Schrott" oder so ähnlich. Ist aber nicht mein Bier.

 

Grüße, Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Naja, wenn der TE auch an anderen "Sachen" rumgeschraubt hat als am smart und man nur ein Auto halten kann oder will...

Ich hätte den Kleinen aber auch behalten. Hinterher wird sich der TE ärgern.

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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