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Lucasz

Zweitwagenversicherung günstiger?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

und zwar hat unsere Tochter nun auch endlich ihren Führerschein gemacht und mit finanzieller

Unterstützung ihrer lieben Eltern gibts nun auch bald das erste eigene Auto. Wahrscheinlich ein

"Smart forfour" (älteres Modell).

 

Es stellt sich nun aber auch die Frage nach der Versicherungsart. Würdet ihr das Auto als

Zweitwagen auf euch anmelden? Die Beiträge sind dann um einiges günstiger aber kann sie den

Schadenfreiheitsrabatt dann auch behalten, wenn sie sich irgendwann mal selbst versichern will?

Die Zweitwagenversicherung soll ja kein Dauerzustand sein.

 

Liebe Grüße

[ Diese Nachricht wurde editiert von Lucasz am 18.09.2017 um 14:25 Uhr ]

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Zumindest von der directline weiß ich das der erfahrene Rabatt der Zweitwagenversicherung nicht übertragen werden kann.

 

Kommt auf deine Versicherung an.

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, 600er

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Das sollte man bei seinem Vericherer erfragen

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Hallo Lucasz,

 

erstmal Glückwunsch zum bestandenen Führerschein! 😉 Die Anmeldung als Zweitwagen macht

durchaus Sinn, da Zweitwagen in der Regel von der Autoversicherung mit der SF Klasse 1 eingestuft

werden (70%) oder sogar teilweise in die Schadensfreiheitsklasse, in der auch das Erstfahrzeug

versichert ist. Noch mehr Infos dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwagenversicherung

 

Die Übertragung der SF-Klasse hingegen hängt stark von den Versicherungsgesellschaften ab.

Prinzipiell ist das aber möglich, da die SF-Klasse nicht fahrzeug- sondern personengebunden ist und

nicht der Versicherung „gehört“. Allerdings gibt es dabei auch einige Dinge zu beachten und nicht jede

Versicherungsgesellschaft spielt mit. Folgendes ist zu berücksichtigen:

 

• Die Person, die die Schadenfreiheitsklasse zu sich übertragen haben möchte, muss darlegen,

dass sie das Fahrzeug überwiegend bzw. regelmäßig genutzt hat. Hier ist wichtig, dass nur

maximal die schadenfreie Zeit übertragen werden kann, die der "Empfänger" auch hätte selbst

leisten können. Oftmals ist also eine 1:1 Übertragung gar nicht möglich!

 

• Hat der "Überträger" beispielsweise die SF-Klasse 15 (15 unfallfreie Jahre) und der Empfänger

seit 7 Jahren den Führerschein, dann kann auch nur maximal die SF-Klasse 7 an ihn übertragen

werden.

 

• Üblich ist es, dass nur bei Verwandten ersten Grades die Übertragung möglich ist (Eltern-

Kinder), zwischen Ehegatten bzw. in einer Gemeinschaft lebende Lebenspartner, zwischen

Geschwistern und Schwiegereltern. Ebenso ist es möglich, die SF-Klasse des Firmenwagens

mitzunehmen.

 

• Derjenige, der die schadenfreien Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen

Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse ab. Sollte er danach wieder ein Fahrzeug versichern

wollen, so erfolgt die Einstufung seines Vertrags so, als ob er noch nie ein Auto versichert hatte.

 

• Hat der Überträger einen Erstwagen und einen Zweitwagen versichert, so bleibt die

Schadenfreiheitsklasse des jeweils anderen Fahrzeugs unberührt.

 

• Möglich ist, nicht nur versicherungsintern die SF-Klasse zu übertragen, sondern auch zeitgleich

die Versicherung zu wechseln. Will also "Person A bei Versicherung A" die SF-Klasse zu

"Person B bei Versicherung B" übertragen, dann ist das prinzipiell möglich.

 

Ein riesen Vorteil der Zweitwagenversicherung ist auch, dass du als Inhaber der Versicherung die

ganzen Bußgeldbescheide deiner Tochter per Post erhälst. *g* Was es im Allgemeinen noch so zu

beachten gilt und wo Fahranfänger noch sparen können, kannst du hier nachlesen:

http://www.zweitwagenversicherung.org/autoversicherung-fuer-fahranfaenger/

 

LG

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sobek85 am 20.09.2017 um 11:56 Uhr ]

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    • Das Ansteuersignal für die Magnetkupplung kommt von der Relaisbox, die unter dem Fahrersitz verbaut ist, siehe diese Seite! Das Relais U in dieser Relaisbox, das ist das in Fahrtrichtung ganz rechte Relais, wird vom Motorsteuergerät Pin 113 über den Stecker H-LS II Pin 3 zum Anziehen gebracht. Es schaltet dann 12 Volt, die über die Sicherung S1 am Relais anliegen, auf den Stecker M-LS Pin 3. Von dort führt die Leitung dann zu dem Druckschalter in der Klimaleitung neben dem Kompressor und ist dort aufgesteckt. Von anderen Anschluss des Druckschalters führt die Leitung dann zum Klimakompressor zu dem Übertemperaturschalter, das ist die helle Leitung mit dem einpoligen Stecker mit dem grünen Gehäuse dran, die man gut auf dem Bild auf jener Seite sieht. Von dem Übertemperaturschalter führt dann die Leitung zur Magnetkupplung. Der Übertemperaturkontakt ist unter dem messingfarbenen Blech zu sehen, das mit der Kreuzschlitzschraube befestigt ist. 😉   Auf dem obigen Schaltplan sind diese beiden Kontakte, sowohl der Druckschalter als auch der Übertemperaturschalter offen gezeichnet, das stellt natürlich nicht den Betriebszustand der Anlage dar.🙂 Im Normalbetrieb, wenn der Betriebsdruck auf der Anlage ist, dann ist der Kontakt des Druckschalters geschlossen und der Übertemperaturkontakt ist ebenfalls geschlossen, weil der erst oberhalb einer definierten Temperatur öffnet. Somit erreichen dann die 12 Volt die Magnetkupplung und diese zieht an, wenn man die Klimaanlage an der Mittelinsel einschaltet.
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