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goodhubi

Servolenkung beim Smart for4 setzt aus...

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hallo @all, ich will mir einen smart for4 kaufen, der hat einen kleinen Defekt, nämlich geht ab und an die servolenkung nicht. ich hab da gar keine ahnung. wer kennt das problem und weiss Rat?

 

 

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Da weiß man Rat.

 

www.44forum.de

 

Einfach nach dem Stichwort "Servolenkung" suchen und Du hast Lesestoff für mehrere Stunden.

 

Tutur

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Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

 

Die SMART Roadster Community bei XING: https://www.xing.com/net/src

 

A.gif6666313531366337.jpgc.gif

 

Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???

 

RS-c.bl.zl.gif seit 2008 und smartjehette2.gif seit 2011

 


Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

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In 99% der Fälle die Lenkung (Verbund von Lenkgetriebe und E-Motor) defekt.

Kostenpunkt ca. 1500€. Ein gebrauchtes Teil macht i.d.r. keinen Sinn da es sich hierbei um ein bekanntes 44 Problem handelt und die Gebrauchtteile meißt nicht viel besser sind als die originale defekte Lenkung.


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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