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Alex86

Trommelbremse erneuern

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Hallo zusammen,

 

habe nun ca. 180000 km auf der Uhr und mir sagte heute meine Werkstatt das nun auch mal die Trommelbremsen dran sind.

 

Gut dachte ich mir bei der Laufleistung is das okay, jedoch wollen die auch die TROMMEL mit wechseln-ist dies nötig, was meint ihr aus Erfahrung ?

 

Lg

 

Alex

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Nach der Laufleistung geht das schon ok.

 

 

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Hallo Alex,

 

bei welcher Kilometerleistung möchtest du denn die Trommeln tauschen?

 

Es ist anzunehmen, das bereits eine Phase in die Trommel gebremst ist - die neuen Beläge würden sich an diese anpassen - beim Tausch der Trommel gegen eine neue wäre dies von Nachteil

 

Bei der Kilometerleistung sollte man die Bremse am Besten komplett erneuern - bei den günstigen Teilen ist es eine gute Investition.

 

Gruß

Marc

-----------------

Brutus.jpg

 

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Hallo,

 

die neuen Backen passen nicht gut an die verschlissenen alten Trommeln. Die Trommeln kosten nicht viel, deshalb besser mit erneuern.

 

Grüße, Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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