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bjoern1082

Cool & Media Paket Smart 453

Empfohlene Beiträge

Moin zusammnen,

kann mir ggf. jmd sagen, wo ich nachlesen kann welche Formate das System unterstützt?

 

MP3 ist klar.

 

Aber Vid Formate zb?

 

Ich finde nichts.

 

Vielen Dank

 

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wie wäre es in der BDA nach zu schauen oder einfach mal beim Verkäufer zu Fragen? Wer kauft sich denn ein Auto ohne zu wissen ob es überhaupt fahren kann?...Und für alle Übrigen die nix tun wollen gibt es ja den Notrufbutton im Smart. Frag mich jetzt aber nicht wo der sitzt....der ist nur für außergewöhnliche Menschen erreichbar ;-)

 


Frührentner mit 450€ Job :D

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ich habe leider keine betriebsanleitung vorliegen und wie gesagt habe ich soweit nichts im net gefunden.

 

ich habe das auto nicht wg den formaten etc gekauft, aber das jmd blöd antworten muss war ja klar.

 

egal.

schönen tag noch.

 

ps: der knopf ist unterm sitz :-D

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gehe zu : Anleitung und lade dir die App für dein Betriebssystem runter. Im Menü Multimedia findest du sowohl für Audio als auch Video alle Infos.

 

 


LG

 

Christian

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Hier ein Zitat aus der Bedienungsanleitung :)

 

"Das smart Media-System unterstützt die folgenden Audioformate:

MP3

WMA

AAC-Formate:

.aac, .m4a, .m4b, .m4p, .m4v, .m4r, .mp4 und .3gp

OGG Vorbis (.ogg, .oga)

PCM 16 Bit (.wav, .pcm)"

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Lieber xxmanoxx. 1) fragte er eher nach VIDEO-Formaten und 2) wollte ich seine "Google-Faulheit" nicht noch zusätzlich unterstützen! ;-)

 

 


LG

 

Christian

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vielen herzlichen dank.

diese app geschichte wurde mir nicht angezeigt und google habe, wenn wohl auch falsch, benutzt

 

:-/

 

 

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Also unser Mediasystem tut sich mit M4A schwer.

 

Es kommt lediglich eine Fehlermeldung...


Ehemalige Benutzernamen hier im Forum:

MartinT

smart-luebeck

smart-center_kiel

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M4P glaube ich auch erst, wenn ich es selbst höre - das ist ein DRM-Format.

 

In der online-Anleitung gibt es die Formatinfos nur beim Mediasystem, nicht zum Audiosystem.

 

Gibt es eigentlich eine Klimaanlage OHNE Audiosystem?

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Die gibt es im Cool und Audio Paket alternativ zur Klimaautomatik....., schau mal in die Preisliste, allein ist die da nirgends zu finden, insofern würd ich sagen "Nein"

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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