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Brille

Smart Import Belgien

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Liebes Forum,

ich habe mir einen Smart zur Selbstabholung aus Belgien bestellt. Hierzu habe ich mal einige Fragen.
Für die Zulassung benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kann ich diese erst beantragen wenn ich die Papiere aus Belgien habe? Muss ich dann wieder warten bis ich die Zulassung habe um eine Versicherung abschliessen zu können?
Das kann ja alles ewig dauern!
Bitte helft mir !

Brille



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Leider kannst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst beantragen wenn Du die COC Papiere hast , da Du die Fahrgestellnr. benötigst !
Den Antrag Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung findest Du hier:

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/FormularZFZR.pdf


Zum Thema Versicherung: Du benötigst eigentlich keine Fahrzeugpapiere um den smart zu versichern , lediglich eine Doppelkarte der Versicherung Deiner Wahl ,
denn die deutschen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und schei ) bekommst Du eh erst nach der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle).

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Habe auch meine Kugel in Belgien bestellt und gestern die COC erhalten. Montag werde ich ihn anmelden und am Freitag abholen. Mein Straßenverkehrsamt (Wesel) sagt, dass man ab 1.7.2002 bei EG-Neuwagen-Anmeldung KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA Flensburg mehr haben muss. Dies bedeutet: keine zusätzliche Wartezeit mehr und 10,25 Euro gespart. Wer sich mal die Anmeldezahlen für den Smart anschauen will: www.kba.de - ganz interessant, wieviel Kugeln pro Monat angemeldet werden. :-D

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@ schweppes

Hi schweppes ,

man hast Du ein Glück ich hab meine Kugel im Mai diesen Jahres aus Belgien geholt , da zu der Zeit das KBA wohl etwas überlastet war mußte ich fast 14 Tage auf meine Unbedenklichkeitsbescheinigung warten , und ich mußte in Wesel den Leiter der Zulassungstelle "anbetteln" mir den Smart auch ohne Unbedenklichkeitsbesch. anzumelden !
Es ist zum Glück ein netter Mensch und hat sich drauf eingelassen , bin dann eine Woche später wieder hin und hab sie dann Nachgereicht und hab dann meinen Fahrzeugbrief erhalten!

P.S.: Kleiner Tipp : der MwSt betreffend , besorg Dir innerhalb von 12 Tagen nach Einfuhr des Fahrzeuges das Formular zur Besteuerung beim Finanzamt , man sagte mir nämlich in der Zulassungsstelle in Wesel das Sie das Finanzamt kontaktieren und ich dann einen Bescheid über die MwSt erhalte , das ist unsinn und ich habe dadurch einige rennereien gehabt !

Bye
Milky

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    • Moin, sehr geehrter Smartyyy, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Soweit ich weiß, sind doch die Birnchen in den Seitenblinkern und im Standlicht vorne identisch (12 Volt, 5 Watt, Glas-Sockel, Typ: W5W) und werden NICHT noch separat beworben/verkauft als "Blinkerbirnen" (was mir auch in all den Jahren nicht bekannt geworden wäre....). Trotzdem sind von den Standlichtbirnchen hier schon so manche defekt gegangen und von den Seitenblinker-Birnchen noch KEINE (in der Summe 39 Betriebsjahre und über 450 000 KM). Gibt es dafür eine Erklärung ? Wenn ja welche ?   Und noch so ein Gedanke als "Gegenargument" gegen das gleichzeitige paarweise Austauschen vom Defekt nur eines Leuchtmittels. Wenn ich schon mit einseitig defektem Leuchtmittel unterwegs bin (oder wegen irgendwelcher zwingender Gründe mit schlechtem Gewissen dabei unterwegs sein MUß), dann ist es doch eher von Vorteil, wenn das verbleibende Leuchtmittel noch möglichst lange intakt bliebe.... Eine möglichst breite Streuung der wahrscheinlichen Rest-Betriebsdauern wäre da doch eher von Vorteil (neben der grundsätzlichen Sparsamkeit, heute eher Nachhaltigkeit genannt).   (Und mal ganz unter uns: Immerhin baue ich ja bei defekten Leuchtmitteln auch bei "ollen" Alltagsfahrzeugen heutzutage NEUE typgleiche Leuchtmittel ein. Früher (als ich gaaanz jung war und das Geld dringendst für ganz andere Herausforderungen brauchte) taten es auch gebrauchte (noch funktionierende) Leuchtmittel aus "Schlachtfahrzeugen" oder vom Verwerter ("für lau"). Hatte da mal  Beziehungen).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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