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andi2003

453: DAB, Alarm, Abstand-Extras? Kaufberatung...

Empfohlene Beiträge

Hallo Klaus!

 

Das ist ja interessant!

 

Und am Ende der Laufzeit gibst Du das Fahrzeug einfach zurück, ohne eine Differenz zum Zeitwert ausgleichen zu müssen?

 

Gruß

 

RN :-x :-x

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Genau so ist es. Was Du nämlich meinst ist Restwert-Leasing. Da gibt es natürlich immer eine Differenz zum Zeitwert, die in den meisten Fällen der Leasingnehmer zu tragen hat. Was jedoch auf meinen Smart zutrifft, ist Kilometer-Leasing. Und beim Kilometer-Leasing gibt es keinen Ausgleich zum Zeitwert, weil nämlich kein Restwert im Vertrag festgelegt wird. Das Thema Restwert gibt es beim Kilometer-Leasing einfach nicht. Das ist der ganz, ganz große und entscheidende Unterschied! Im Gegenteil: Bist Du weniger gefahren als die im Leasingvertrag vereinbarte Kilometerleistung, und das war bei mir immer der Fall, dann bekommst Du sogar noch was zurück. So praktiziere ich das seit über 30 Jahren - völlig problemlos und sorgenfrei. Und bevor die Frage kommt: Sollte ich in meinem Fall beispielsweise völlig hochgegriffene 5.000 km mehr fahren als vereinbart, so würde ich 0,15% vom Nettopreis des Wagens (also ohne MwSt. - so ist die Regel, auch bei Privatpersonen) pro 1.000 Kilometer zahlen, was sagenhaften 15,- Euro für 1.000 km entspräche und somit 75 Euro für 5.000 km. Hallo? 75 Euro für 5.000 km - da kann man nicht meckern, wird aber ohnehin nicht zutreffen, da ich ja in der Regel viel weniger fahre als vertraglich vereinbart. Da habe ich reichlich Puffer.

 

Smarte Grüße,

 

Klaus

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smarter_Klaus am 05.07.2015 um 00:15 Uhr ]

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Hallo Klaus!

 

Beim Kilometer-Leasing garantiert der Händler der Leasinggesellschaft den Restwert. Um den rechnerischen Restwert dem tatsächlichen anzugleichen werden gerne jede kleinere Delle, Kratzer, Reifenabnutzung, Verschmutzungen oder Gebrauchsspuren in Anrechnung gebracht.

 

Da hast Du noch nie Probleme mit gehabt?

 

Gruß

 

RN :-x :-x

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Nein, noch nie. Kleinere Kratzer, abgeschrubbelte Seitenwangen der Sitze, etc. fallen unter die üblichen Nutzungs- und Gebrauchsspuren. Und für die Nutzung zahlt man ja monatlich seine Leasingrate. Ein seriöses Autohaus macht aus so etwas keinen Eklat. Viele Kunden bestellen ohnehin nach der zu Ende gegangenen Laufzeit den nächsten Wagen, und dann fällt sowas erst recht unter den Tisch. Ich hatte damit noch nie Probleme, auch nicht beim Markenwechsel. Eindeutige Beschädigungen sind natürlich etwas anderes.

 

Smarte Grüße,

 

Klaus

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smarter_Klaus am 05.07.2015 um 13:56 Uhr ]

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Hallo, weiss jemand wie man den Abstandswarner von aussen erkennen kann?

Innen müsste ja ein separater Schalter sein. Aussen müsste ggf. Ein Sensor o.ä. kennbar sein, oder?

 

Gruss andi

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Hallo andi2003

 

Bei smart mit Abstandwarner ist das Logo im Plastik "eingeschweißt" wie der Stern bei Mercedes mit Distronic. Im Inneren ist eine Schalterleiste wo man die Assistentssysteme an und ausschalten kann.

 

Grüße :)

Schalterleiste

Logo

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von limitedone am 11.07.2015 um 09:26 Uhr ]

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Den Abstandswarner erkennt man besonders gut, wenn die Kühlervekleidung nicht schwarz ist, weil das Logo dann einen schwarzen Rand hat.

 

 

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Übrigens behauptet die Betriebsanleitung, dass die Alarmanlage unter anderem auch den Innenraum überwacht und Bewegungen erkennt. Man soll deshalb keine Gegenstände wie beispielsweise ein Maskottchen am Innenspiegel hängen haben, da dies einen Fehlalarm auslösen kann. Es ist aber definitiv nicht der Fall, dass der Innenraum überwacht wird. Es gibt gar keinen Sensor. Es werden lediglich die Schlösser überwacht. Habe es ausgiebig getestet.

 

Smarte Grüße,

 

Klaus

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Quote:

Am 05.06.2015 um 22:25 Uhr hat Smarter_Klaus geschrieben:
Und ich bin froh, dass ich mein 450er Cabrio los bin, übrigens ohne Klima. Nebenbei: Ein Cabrio mit Klimaanlage ist ja schon fast dekadent. :lol:



Smarte Grüße,



Klaus



[ Diese Nachricht wurde editiert von bengel_de am 11.07.2019 um 14:31 Uhr ]


Sonnige Grüße ;-)

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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