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Dani01

Verordnete Krankengymnastik nach Arbeitsunfall nicht wahrnehmen..folgen?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hatte einen Arbeitsunfall und war eine Woche krankgeschrieben. Nun musste ich heute nochmal zum Arzt, dieser hat mich weiterhin krankgeschrieben und mir Krankengymnastik sowie Lymphdrainage verordnet. Habe schon den ganzen tag versucht Termine zu bekommen, aber das scheint momentan der schwierig zu sein. Nun meine frage, gibt es Probleme mit der Berufsgenossenschaft wenn ich die Verordnung nicht wahrnehmen und nicht zur Krankengymnastik hingehe? Bzw bekommen die das überhaupt mit? Sie würden ja schließlich auch keine Rechnung einer Praxis bekommen.

 

Vielleicht kann mir ja einer von euch dazu was aus eigener Erfahrung oder so sagen ;-)

 

Viele Grüße

Daniel

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dani01 am 08.12.2014 um 21:39 Uhr ]

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Wenn Du Folgeschäden später melden musst und den Heilplan nicht eingehalten hast, dann spar Dir den Antrag. Die BG holt sich alle Infos vom Doc und Krankenkasse.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 08.12.2014 um 21:50 Uhr ]


 

 

 

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Also an deiner Stelle würde ich die verordnete Krankengymnastik und Lymphdrainage unbedingt machen, schätze dich glücklich das du sie bekommen kannst!!

Ich hatte vor einem Jahr einen Schien und Wadenbeinbruch der in der BG Unfallklinik behandelt wurde ( war aber Freizeitunfall/ BG weil eingeflogen ;-) !!)

Ich hatte leider das Pech das ich keine KG und LD gleich verordnet bekommen habe, was sich Monate später als großer Fehler bemerkbar gemacht hatte!!

Als BG Patient bekommst du alle Leistungen bezahlt und wirst bei Ärtzen behandelt wie ein Privatpatient, also nutze es und kuriere dich richtig aus!!!!!!! Wenn du später Probleme hast dankt es dir keiner wenn du zu schnell wieder arbeiten warst und zahlen tut es dir dann auch keiner mehr!!

 

Also mein Rat an dich, etwas Geduld und nehme die Maßnahmen an!

 

Also Gute Besserung

 

Ciao Angelo

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von angelo77 am 08.12.2014 um 23:51 Uhr ]

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Hallo und danke schonmal für eure Antworten :)

 

@angelo - Also ich versuche die Maßnahmen natürlich anzunehmen und habe heute schon bei drei Praxen bezüglich Terminen angerufen..alles negativ :cry:

Dieses Jahr kann mir keine mehr die erforderlichen Anwendungen 3x wöchentlich durchführen.

Danke auch für die Genesungswünsche :)

 

@Ronny - Folgeschäden schließe ich eigentlich aus, da bisher alles sehr gut verheilt bzw die Schwellung zurückgegangen ist, aber danke für den tip das die BG sich in so einem fall quer stellen könnte ;-)

 

Da ich nun aufgrund der Krankschreibung sowieso nicht vor dem 05.01 nächsten Jahres wieder arbeiten müsste denke ich das meine Verletzung bis dahin auch so wieder auskuriert sein wird.

Meine frage ist halt wirklich nur ob ich Probleme mit dem Arzt bzw der Berufsgenossenschaft bekomme wenn ich die verordnete Behandlung nicht antrete :( ?

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Folgeschäden kann man leider nicht vorhersehen, wenn, dann könnte man ja vorbeugen. Meinen aktuellen Wegeunfall findest Du hier ---> Zum Thema.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 09.12.2014 um 17:08 Uhr ]


 

 

 

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.... krieg ich auch so eine Dingsda? Mail Ling hat da noch etwas frei! 8-)

 

Nein, war natürlich nur ein Jux, über die Krankenkasse sollte das mit dem Termin aber klappen.

 

Gruß, Rolf


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Das mit der Krankenkasse ist ein guter Tipp..das werde ich mal probieren ;-)

Aber ist meine Krankenkasse dafür überhaupt zuständig da es ja ein Arbeitsunfall war und die Berufsgenossenschaft die kosten übernehmen muss?

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