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42passioncabrio

Neuer Smart 2014

Empfohlene Beiträge

Heute habe ich zum ersten Mal den neuen Smart in der Werbung gesehen. Weil ich den Clip nicht von Anfang an gesehen habe, hab ich mir den "Neuen" mal im Internet angeschaut.

Waren die Designer besoffen, als sie den Nachfolger des 451 designt haben?????? Der ist an Hässlichkeit ja nicht zu über treffen!!!! Dann nicht mal mehr mit Automatik, was ist nur bei SMART los?

Also für mich als bekennender Smartfahrer wird so eine Kiste nicht in die Garage kommen.

Da hole ich mir lieber noch einen 451, die sehen um Welten besser aus, als der ganz neue.

Wie findet Ihr den neuen????

 

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Darüber gibt es doch hier im Forum schon einige Freds, die sich endlos hin ziehen! ;-)

 

Hier mal ein Beispiel!

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.10.2014 um 08:23 Uhr ]

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Hallo Ernst,

sorry, dass ich hier nochmal einen neuen Threat angefangen habe. Ich hab die Suche genutzt, aber zum "Neuen" komischerweise nur alte Beiträge gefunden-vom letzten Jahr, als es noch keine genauen Bilder gab.

Vielleicht hab ich die falschen Suchbegriffe eingegeben.

Trotzdem Danke für den Link. Werde gleich mal schauen, was die Smartgemeinde so vom neuen hält.

Schönen Sonntag noch.

LG Rico

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Quote:

Am 19.10.2014 um 11:49 Uhr hat 42passioncabrio geschrieben:
Hallo Ernst, ...

 

das darf man alles nicht so "Ernst" nehmen... :-P


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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