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oetzi23

(B) verschiedene Teile 451 ez. 2011/12

Empfohlene Beiträge

die teile für den 451 sind weg.

frohes weihnaxhtsfest

 

bernd

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von oetzi23 am 23.12.2014 um 15:26 Uhr ]

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[ Diese Nachricht wurde editiert von oetzi23 am 08.10.2014 um 20:49 Uhr ]

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Was hättest du gerne für den Getränkehalter?

Sollte ja beim 451er ab Bj.07 passen, oder?

LG

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:)

[ Diese Nachricht wurde editiert von oetzi23 am 05.11.2014 um 10:34 Uhr ]

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@harald59

der getränkehalter ist für dich reserviert!

hast eine PN

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PN mit Versandadresse,Danke

 

 


Wer später bremst fährt länger schnell

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An den Rondell hätte ich ggf. Interesse, aber wo wäre der Abholort ?

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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:)

[ Diese Nachricht wurde editiert von oetzi23 am 12.11.2014 um 11:50 Uhr ]

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Getränkehalter angekommen,alles bestens.Danke LG Harald

 

 


Wer später bremst fährt länger schnell

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hi leute, es ist weihnachtszeit, alles für umme!!! nur versandkosten oder selbstabholer 8-) ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von oetzi23 am 14.12.2014 um 14:54 Uhr ]

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...ach so, habe vergessen zu erwähnen, dass die teile, nicht an "Teiledealer :-x " verschenkt oder verkauft werden! :-D :-P

 

bernd

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Quote:

Am 18.12.2014 um 20:21 Uhr hat carstahl geschrieben:
Vielen Dank für die Teile und den sehr netten Kontakt!



 

hat ja alles super hingehauen...

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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