Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Accessheizzor

Undichtigkeit an der B-Säule

Empfohlene Beiträge

Ich habe mal wieder ein kleines Problem, diesmal mit einem neu erworbenen 450 cdi Cabrio.

 

Ich hatte bei Kauf einen komplett Nassen Teppich im hinteren Bereich. Nachdem ich den Teppich sowie alles raus hatte hab ich mal geschaut wo es reinpieselt:

 

zum einen an der Heckklappe und zum anderen an der B-Säule.

 

Die Undichtigkeit an der Heckklappe habe ich mitlerweile behoben, hier pieselt es nichtmehr rein.

 

Allerdings habe ich immernoch das Problem mit der B-Säule.

 

Hier mal 2 Fotos von dem Malör:

 

20140123181mv16s30kxa.jpg

 

20140123181s6y0wkfbil.jpg

 

Das Wasser kommt oben an der B-Säule wo das hintere Verdeckteil anliegt rein. Dort ist auch klar ein Spalt zu sehen, das Wasser seht ihr ja auf den Bildern.

 

Wie kann ich das wieder richten Ohne gleich alle Dichtungen zu tauschen? Kann man das Verdeck eventuell mit mehr Druck in richtung B-Säule bzw. Holme einstellen? Oder kann man die Holme weiter nach hinten stellen?

 

Bin im Gebiet Cabrio leider noch sehr unerfahren.

 

Danke! :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

x

[ Diese Nachricht wurde editiert von MBNalbach am 24.01.2014 um 23:29 Uhr ]


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich wurde dir folgendes zum antesten empfehlen:

Cabrioverdeck in Cabriomodus verfahren.(Nur mit laufendem Motor!)

Seitenholme ausbauen,und Auflageflächen vorne und hinten die Stoßstelle zum Heckverdeck mit Vaselinefett dünn zu bestreichen so das es sich beim andocken aus der Stoßstelle herausdrückt.

Überschüssiges Vaseline abwischen.

Beachten solltest du die Dichtung am hinteren Ende des Seitenholmes,dort ist die Dichtung wie ein kleines Becken geformt was meist beschädigt ist.

 

Bitte auf keinen Fall, selbst am Gegenlager wie im Tip vorher beschrieben die Position verstellen.

Das Gegenlager muß unbedingt fluchten,und wird mit einem speziellen Werkzeug eingestellt!

Zum prüfen bitte das Verdeck ca. 10 cm auffahren und dann das Verdeck von aussen kräftig mit der Hand unterhalh der Heckverblendung nach vorne drücken,sollte der Spalt am Übergang grösser als drei Millimeter sein,umbedingt im SC einstellen lassen.Ohne Werkzeug verstellst du die Position der verlängerten Gleiterbahn,und die Gleiterfüßchen,Zentrierspitzen können dort verreisen.

 

Viel Spass beim basteln,Micke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke Micke,

 

also ich habe den genauen Fehler gefunden, ich werde morgen mal Bilder machen. Die dichtung vom Holm hinten ist einfach "eingefallen" bzw. umgelegt.

 

Ich habe jetzt probeweise mal die Dichtung mit einem Kabelbinder unterfüttert und unter Spannung gebracht. Mal sehen wenn das ausreicht dann werde ich wohl oder übel neue Dachholme benötigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.292
    • Beiträge insgesamt
      1.617.386
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.