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anne77

Rückruf für Smart BJ 7/2011

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe gerade von der Werkstatt einen Rückruf für mein Cabrio erhalten. Angeblich geht´s um den Keilriemen :-?

Weiß jemand was Genaueres dazu?

Und hat man einen Entschädigungsanspruch für Zeit und Fahrtkosten?

 

Danke, Anne

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von anne77 am 20.01.2014 um 10:44 Uhr ]

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Ja und Nein!

 

Rückruf wegen reißender Riemen.


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Timo spricht immer in Rätseln, das ist normal! ;-)

Vermutlich ist Dein Cabrio mit dem mhd System ausgerüstet, also der Start-Stopp Automatik, wenn du stehen bleibst.

 

Dieses hat sich gelinde gesagt nicht gerade mit Ruhm bekleckert, weil der Riemen hoch belastet ist und unterwegs reissen kann, was dem Fahrer erstmal nicht mitgeteilt wird.

Wenn man nicht sofort anhält, wenn die Übertemperaturleuchte des Motors aufleuchtet, was auch sehr häufig passiert, dann ist der Motor hin!

Deshalb solltest Du demnächst einen Termin in Deinem SC ausmachen!

 

Ich gehe mal davon aus, daß Du keinen Entschädigungsanspruch für die Zeit und die Fahrtkosten hast!

Das wäre dann doch ein bißchen zu viel des Guten!

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Ja, mhd hat er, aber das deaktiviere ich immer. _

 

Quote:
Ich gehe mal davon aus, daß Du keinen Entschädigungsanspruch für die Zeit und die Fahrtkosten hast!
Das wäre dann doch ein bißchen zu viel des Guten!

Wieso "zu viel des Guten"? Ein Konstruktionsfehler, den ich nicht zu vertreten habe, führt zum Rückruf; für mich bedeutet der Werkstattbesuch einen enormen Aufwand.

 

Grüße von Anne

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Quote:

Am 20.01.2014 um 11:33 Uhr hat anne77 geschrieben:
Ja, mhd hat er, aber das deaktiviere ich immer.

Das hat leider nichts zu sagen, der Riemen ist aus verschiedenen Gründen trotzdem recht stark gestresst und quittiert dies oft mit vorzeitigem Ableben!

Hierzu gibt es schon einige Beiträge und auch schon einige Motorschäden, weil die Smartisten tatsächlich weiter gefahren sind bis sich nix mehr gedreht hat!

 

Es mag ja sein, daß Du einen überdurchschnittlichen Aufwand hast, indes ich denke nicht, daß Du hier etwas geltend machen kannst!

Aber da kannst Du gerne im SC drüber diskutieren, ich wünsch Dir viel Spaß dabei! ;-)

 

Take it or leave ist, aber wenn Du das nicht machen lässt und Du abnormale Geräusche von Deinem Riemen hörst, dann solltest Du Dich auf jeden Fall an diesen Fred erinnern! ;-)

 

In einem Fall hat dies sogar ein ADAC Mitarbeiter unterschätzt und dem Fahrer gesagt, er können damit unbedenkich bis zur nächsten Werkstatt weiter fahren.

Die Folge war dann ebenfalls ein Motorschaden! :(

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.01.2014 um 17:04 Uhr ]

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Hallo Anne,

du wirst keinen Entschädigungsanspruch haben, innerhalb der Garantiezeit gehen solche Schäden auf Garantie, danach kannst du froh sein wenn Smart dir solch eine Nachbesserung kostenlos anbietet, ob du dieses Angebot annimmst musst du für dich entscheiden.

Soweit mir bekannt wird der Riemen getauscht und eine neue Software "Schutzsoftware" aufgespielt.

Wo wohnst du daß der Besuch eines Smart Centers für dich solch ein Aufwand ist?


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Smart - Fortwo Pulse (451), 84 PS 632525_6.png" alt="Spritmonitor.de" border="0

*Namensänderung von Ingo1 in Mogni (564 alte Beiträge, registriert seit: 26.6.2005)*

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Das Ja und Nein bezieht sich auf die gestellten Fragen!

Eine Erklärung steht doch dann drunter


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Danke für Eure Antworten!

 

Ich hab einen Smart-Händler in erreichbarer Nähe. Trotzdem: Fahrzeit + Wartezeit = 3 Stunden. Dafür muss ich mir extra freinehmen.

Hätte Smart seine Aufgaben VORHER gemacht, wäre kein Rückruf nötig. So hat der Kunde den Ärger.

 

Naja, ich werde es überleben

:)

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Na ja, wenn Dir nachts auf der Autobahn bei strömenden Regen der Riemen reißt und der Motor "hochgeht", dann hast Du Zeit. Sehr viel Zeit.

 

Gruß, Rolf

 


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Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich werde den Austausch des Keilriemens überleben - so wars gemeint!

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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