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ubhj

Optimaler Luftdruck für 195/45 15

Empfohlene Beiträge

Hallo,

seit gestern habe ich auf meinem Pulse-Cabrio 195/45 15" Reifen auf 6 + 6,5" Aluett-Felgen von ATU. Bei ATU meinte der Meister ich sollte auf allen 2,4 Bar fahren. Ist dies wirklich der optimale Druck, oder sollte vorne etwas weniger Druck sein?

Gruß,
Uwe

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Hi ubhj,
der von Dunlop für den smart vorgeschriebene Reifendruck für die 195/45er ist VA=1,7 - HA=1,9 Bar!
Gruß,
Rolf


max the reduced...

 

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die vom atu haben mir damals bei der erstbefüllung mit gas 3 bar rein!!! :o
ich hab dann das ganze auf 2,2 runterkorrigiert. die frage ist, ob das wirklich so sein sollte, oder ob ein stift da zu viel reingefüllt hat... ;-)

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CU 'N Hell diablo.gif
The Devil's Advocate
...und sein "Kenny" IN-RW 97
Gründer und Webmaster der...
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Ich hab auch die ATU Felge drauf und rundum 195/45er Semperit-Reifen. Laut Auskunft von Continental (zu denen gehört Semperit) ist der optimale Reifendruck bei mir 2,0 bar vorne und hinten.

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cu
WillyRabbit
ED-?? ???


maus.gif


cu
WillyRabbit
ED-?? ???

buh3.gif

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VA 2,5 HA 2,7 im Sommer, im Winter hab ich VA 2,3 und HA 2,5
-----------------
djbuzz
>Abzug durchziehen, Bei Bedarf wiederholen ! <
Lonely Morgan

www.djbuzz.de
'der Schwarzkugelfahrer'


Djbuzz

 

www.djbuzz.de

\'blackmonster\'

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Hi,

wenn ich den Smart über die Go-Kart-Bahn jage, hat er vorne 2,7 und hinten 2,5 bar in den Reifen. Auf der Straße wieder etwas weniger.


Gruß BAP


Gruß BAP

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Hi,
habe die selben Felgen drauf. Allerdings mit Fulda-Bereifung.
Da ich überwiegend Langstrecke fahre, habe ich vorne 2,7 und hinten 2,9 bar drin. Spritverbrauch hat sich durch den Wechsel nicht verändert.
Aber mein Fahrverhalten !! :-D

Gruß
hp


 

 

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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