Was ich Privat nachbaue und mir eintragen lasse ist meine Private Sache und selbst wenn ein Patent darauf wäre was ich nicht glaube ist es ab 25 Jahren für alle zugünglich, wir werden sehen was dabei raus kommt, und sobald ich hier etwas verändere und umkonstruiere ist es eh mein geistiges Eigentum, und das Patent für eine Anhängerkupllung selbst besteht schon sher lange da ist nicht viel neues dabei, und man muss sich das ganze ja nur anschauen Stahlblech verzinkt um 90° gebogn mit einer Edelstahlkugelkopf wo ich eh bedenken habe das dieser Edelstahlkopf die geforderte Zugbelastung aushält.
Da dies aber mit ABE schon abgenommen wurde wird wie von MBMnalbach schon geschrieben ein gebrauchsmusterschutz drauf sein, aber das lässt sich herausfinden.
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