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Pecco

Chip-Tuning ja oder nein; rechtliche Fragen

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Hi, ich bin nun seit Anfang Mai Smart-Besitzerin. Mein Freund hat mit seinem Smart und dem durchgeführten Chip-Tuning gute Erfahrungen gesammelt. Wie sieht es mit Konsequenzen aus, wenn ich mit dem getunten Smart von der Polizei angehalten werde? Habe ich Probleme mit TÜV und Versicherung? Diese Fragen konnte mir mein Freund nicht beantworten.
Ansonsten macht Smart-Fahren viel Spaß :) null


Grüße aus dem schönen Sauerland

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Wenn die Mehrleistung nicht eingetragen ist, kann das sehr schnell Ärger geben.

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Quelle Autobild:"Die geringsten Probleme macht der so genannte "ordnungsgemäße Eingriff" mittels eines serienmäßig hergestellten, TÜV-genehmigten Chips durch eine Fachwerkstatt, die zum Beispiel Mitglied im Verband deutscher Automobiltuner (VDAT e.V.) ist. Zum Chip-Baustein gehört ein Teilegutachten, das mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus mitzuführen und zuständigen Personen (Polizei) auf Verlangen auszuhändigen ist. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich. Änderungen der Motorleistung durch Chiptuning sind außerdem unverzüglich der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Sonst kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen.

Wesentlich schlimmer sieht’s beim "Bastler-Eingriff" aus. Hier droht nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Betriebserlaubnis zu erlöschen, weil das Chiptuning regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas oder Geräuschverhaltens bedingt. Um aber eine neue Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug zu erhalten, bedarf es einer mit erheblichen Kosten verbundenen Vollbegutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro (3 Punkte) und im Wiederholungsfall sogar ein Fahrverbot.

Die Autoversicherung kann den Versicherungsvertrag fristlos kündigen und sich im Schadenfall unter Umständen sogar auf Leistungsfreiheit berufen, wenn das Motortuning ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls geworden ist. Die Beweislast liegt insoweit beim Versicherer. Was wohl jedem klar ist: Der Eingriff in das Motormanagement kann zum Erlöschen der Gewährleistung des Händlers und der Herstellergarantie führen. Wer weiter Garantie möchte, muss eine mit dem Chiphersteller abschließen."



:)
-----------------
The best there is the best there was and the best there ever will be
101.jpga94ea160a9e001e034131e446f4c94d5_1.jpg101.jpg


[ Diese Nachricht wurde editiert von Timo am 23.05.2002 um 18:00 Uhr ]

Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi Pecco,
wenn Du mit einem Leistungsgesteigerten smart von der Polizei angehalten wirst, passiert Dir zunächst mal garnix - die Polizei weiss nämlich nichts von der Leistungssteigerung! Anders sieht es aus, wenn Du mit der Leistungssteigerung gleichzeitig den V-Max Begrenzer aufgehoben hast und Du Dich bei einem Tempo über 140Km/H erwischen lässt - dann bekommst Du, falls die Geschichte nicht eingetragen hast, richtig Stress. Die Jungs in Grün wissen mittlerweile, dass ein smart eben nur max. 135 Km/H fährt.
Baust Du einen Unfall und ein Gutachter stellt bei Dir eine Leistungssteigerung fest, die nicht eingetragen ist, hast Du richtig verloren. Die Versicherung wird Dir das Geld für den entstandenen Schaden zwar mit Sicherheit vorlegen, es aber von Dir zurückverlangen! Zusätzlich darfst Du im günstigsten Fall mit einem saftigen Bussgeld rechnen....
Fazit: Nie ohne Eintragung!
Gruß,
Rolf


max the reduced...

 

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Rodi,

rate doch mal was bei den Gutachtern nach einem schweren Unfall auch mit auf der Prüfungsliste steht...

Evtl kommst du ja drauf und denkst auch an die Bremsanlage ;-) Und dabei zählen wirklich keine Ausreden mehr...

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMatter am 20.01.2003 um 20:01 Uhr ]


......................................................................

"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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Hallo,

im günstigsten Fall wirst du angehalten von einer Streife die feststellt hat daß du schneller als 135 km/h unterwegs warst. Wenn das nicht eingetragen ist stellt ein Gutachter fest was Sache ist. Das Bußgeld wird dann das günstigste an der Geschichte sein.

Im schlechtesten Fall bist du an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. Da kommt dann kein Streifenwagen sondern der Verkehrsunfalldienst. Sozusagen Spezialisten.
Dann sieht es sehr schlecht aus.

Also eintragen lassen, das ist meine Meinung.

Gruß, Ro

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   M.M.n. eine gut gemachte Anleitung zum Wechsel der GK.   Eine Behauptung möchte ich jedoch nicht unwidersprochen lassen, da sie so überhaupt nicht meinen Erfahrungen zu "Standzeiten / KM" der GK in Motoren der Baureihe OM 660 entspricht (wie sie in Smarts cdi der Baureihe 450 verbaut wurden).   Ich gebe mal zu bedenken:   Auf die Angaben/Behauptung:   Begründung: Hier laufen 2 Stück Smart 450 cdi, angeschafft als "Jahreswagen" in den Jahren 2007 und 2008, jetzt beide mit einer Laufleistung je deutlich über 200 000 km. Es werden private "Fahrtenbücher" geführt, insbesondere mit technischen Vermerken, damit man im Fuhrpark die Übersicht nicht verliert.....   Natürlich kam/kommt es vor, daß mal eine der 3 GK "durchbrennt". Der Defekt wird dann wie geschildert im KI nach dem Startprozedere ja auch angezeigt.   Ich baue dann auch (ähnlich der guten Anleitung hier) jeweils die 3 GK aus und messe sie durch und kontrolliere die "Glühleistung" an deren Spitze optisch. Ersetzt wird jedoch nur die als "defekt" gemessene/erkannte.   Dies führt über die vielen Jahre/die vielen KM nun bei den beiden hier betreuten Motoren OM 660 zu der Feststellung/Erfahrung, daß im Ausfall der GK kein Muster/keine Wahrscheinlichkeit zu erkennen ist: Von den insgesamt 6 GK wurden lediglich 3 getauscht, davon 1 sogar 2 mal (im Abstand von ca. 70 000 KM). Und das bei sehr unterschidlichen KM-Ständen. Das heißt, daß 3 der werksmäßig eingebauten GK immer noch (bei nun deutlich über 200 000 KM) die werksmäßigen sind.   (Die GK werden bei "heißgefahrenen" Motoren mit Drehmomentschlüssel ausgebaut und bei kaltem Motor mit Drehmomentschlüssel und "etwas" Kupferpaste an deren Gewinde eingebaut. Bisher keine Probleme, keine abgerissen. GK werksmäßig MB (so weit ich weiß BERU), Ersatz hier im Bedarfsfall Meyle 014 860 0002 (im Versandhandel 3 Stück um 30 Euro). Bisher insgesamt 4 Stück an 3 Einbaupositionen getauscht.)   Fazit für mich: GK im OM 660 können "sehr lange" halten oder auch nicht, ziemlich "unberechenbar/unkalkulierbar". Ein Wechsel aller 3 bei Defekt nur einer ist nicht erforderlich.   Und bitte nicht falsch verstehen: Natürlich kann jeder machen, was und wie er/sie/es möchte. Und alle möglichen Teile zu jeder Zeit wechseln..........   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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