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Didismart2013

Smart Wartung

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen bei einem Jahreswagenhändler einen 451 Passion gekauft mit einem KM-Stand von13261 der dort 10 Monate in der Halle stand (Händler hat 150 Smart's) Der letzte Servicetermin war auch bei diesem km-Stand. Dabei wurde folgendes gemacht: Kontrolle der Karosserie, Motorölwechsel, Ölfilterwechsel, Komifilterwechsel, Bremsflüssigkeitwechsel. Nun zeigt er 2 Symbole - kann das jetzt schon sein???? Und was kostet das???

Stinkt mir total, da kauft man einen Jahreswagen der beim gekauften km-Stand Service gemacht bekam. Und 3 Wochen nachdem ich ihn gefahren habe, soll ich wieder zum Service. Habe auch Garantieverlängerung gemacht.

Hat jemand von Euch Erfahrung?


:-)

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Ist es nicht so das man bei nem bestimmt Km Stand hin muss bzw nach 12Monaten zum Service??

 

 


Logo.jpgSpritmonitor.de

 

Wir lieben das Leben....Und ziehen in den Krieg....

 

Juan Restrepo

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Die Serviceintervallanzeige kommt ja nach einer bestimmten Anzahl von Kilometern oder nach einer bestimmten Anzahl Tagen, wobei das Zeitintervall ein Jahr beträgt!

Je nachdem, welches der beiden Kriterien zuerst eintritt!

Ob nun der Smart in dieser Zeit bewegt wurde oder nicht, ist für diesen Zeitraum unerheblich!

Und da der TE schon im Eingangsposting mitgeteilt hat, daß der Wagen dort zehn Monate, vermutlich eher elf, rumgestanden ist, dann ist eben nach drei Wochen Fahrzeit die Frist abgelaufen, unabhängig von den Kilometern, die in dieser Zeit zurück gelegt wurden!

 

Das Problem ist dabei die Garantieverlängerung, die hat nämlich in ihren Bedingungen bestimmt drin stehen, daß alle Inspektionen nach dem Serviceplan des Herstellers durchgeführt werden müssen!

Und wenn Du die jetzt einfach auslässt, was eigentlich logisch wäre, dann ist das für die Garantieversicherung ein prima Hintertürchen, durch das man hinaus schlüpfen könnte!

Die Spätfolgen könnten also gravierend sein!

 

Nimm mal Kontakt zu dem verkaufenden Händler auf und versuch mal mit dem zu klären, wie eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden kann!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 02.02.2013 um 13:08 Uhr ]

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Ich schließe mich ahnungslos an.

Wenn man schon einen "Händler(auf)preis" zahlt dann sollte man alles tun um sich die Gewährleistung, bzw. die Garantie zu sichern.

Denn diese ist grundsätzlich eingepreist.

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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