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twolf

Kann nicht mehr schalten

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Kann keinen gang mehr einlegen!

Steht in N, wenn ich versuche inder schaltkulisse auf fahren zu gehen, oder R geht nicht, zeigt zwei schlüssel an. Nach ein paar minuten kann ich auch denn motor nicht starten!

Kann den smart schieben, also echt n drinnen!

 

Was ist denn jetzt ?

 

Cdi 451 ohne automatik!

[ Diese Nachricht wurde editiert von twolf am 03.06.2012 um 01:02 Uhr ]

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Wie ist es denn bei stehendem Motor und eingeschalteter Zündung, kann da geschaltet werden oder geht es da auch nicht?

 

Funktionieren Deine Bremslichter?

Über einen Kontakt der Bremslichtschalters wird ja die Schaltfreigabe an die Getriebesteuerung gegeben.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.06.2012 um 08:40 Uhr ]

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Ob die rücklichter gehen habe ich nicht geschaut.

 

Aber der motor konnte nicht mehr gestartet werden, und er hatte davor ganz sicher eine fehlfunktion beim gangwechsel!

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Quote:

Am 03.06.2012 um 12:02 Uhr hat twolf geschrieben:
Ob die rücklichter gehen habe ich nicht geschaut.

Ich sprach nicht von den Rücklichtern, sondern von den Bremslichtern! ;-)

 

Was ist denn der aktuelle Status?

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@ ALL

 

Hat der neue Smart 451 eigentlich auch immer noch das Problem mit dem Bremslichtschalter?


MeinSmart451.jpg
Mein Smart 451

 

Smart 451 MHD 6.12.2010 Black Jack!

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Hat er!

Es handelte sich dabei ja um einen Konstruktionsfehler und die Konstruktion ist immer noch die gleiche!

 

Wurde zwar durch diverse Maßnahmen minimiert, z.B. verbesserte Pedalabdichtung, aber die grundsätzliche Problematik ist geblieben!

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Das ist ja der Alptraum.. aber Typisch Smart :lol:

 

Man kennt ja so langsam alle Macken.


MeinSmart451.jpg
Mein Smart 451

 

Smart 451 MHD 6.12.2010 Black Jack!

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Leider habe ich im moment keinen zugriff auf meinen kleinen, der steht 100 km weit weg.

 

Das was mich wundert ist das zum schluss die anzeige mit den zwei schlüsseln gekommen ist.

 

Ganz am anfang hat er auch noch von N auf R und 1 angezeigt, aber nicht mehr geschaltet.

Der motor ist auch noch gelaufen.

Zum schluss ging nichts mehr, wie gesagt nicht mal der motor hat sich schalten lassen.

 

Wenn es so ist das die bremsleuchten nicht leuchten, liegt das dann am bremspedall ?

 

Kann man das dann überbrücken?

 

Denn wenn ich überlege, ohne bremse kein anlassen :-?

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Quote:

Am 03.06.2012 um 14:11 Uhr hat twolf geschrieben:
Denn wenn ich überlege, ohne bremse kein anlassen :-?

Das ist nicht ganz richtig! Die Bremse braucht man zum Anlassen nicht! Auch wenn dies immer wieder geschrieben wird!

 

Die Bremse braucht man lediglich, um den Leerlauf einlegen zu können, wenn man z.B. in einem Gang geparkt hat.

Sobald das "N" im Display angezeigt wird, ist die Voraussetzung für den Motorstart geschaffen und die Bremse zum eigentlichen Startvorgang nicht mehr erforderlich.

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Jetzt hast du mich aber schon verwirrt.

 

In meiner Errinerung, kein Anlassen ohne Bremse!

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Das stimmt definitiv nicht!

 

Ich bin ja nur ahnungslos, aber das weiss ich ganz genau! ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.06.2012 um 14:46 Uhr ]

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Die frage ist, was ist hin, getriebe, akkulator,?

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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